¹Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Preisausschreibens ist die Bausparkasse Wüstenrot AG, Alpenstraße 70, 5020 Salzburg. Durch die Teilnahme stimmt die Teilnehmerin den nachstehenden Teilnahmebedingungen zu. Teilnahmeberechtigt sind Frauen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit aufrechtem Wohnsitz in Österreich (ausgenommen sind Mitarbeiterinnen der Wüstenrot Gruppe (BWAG, WVAG, Bank, WTEC) und deren Angehörige). Die von den Teilnehmerinnen gestalteten Video- oder Audiobotschaften mit einer maximalen Dauer von 5 Minuten oder Textbotschaften mit einer maximalen Wortanzahl von 1.000 Wörtern, die gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Teilnahmeformular zwischen 3.3.2025 und längstens 23.3.2025 bei der Bausparkasse Wüstenrot AG einlangen, nehmen am Preisausschreiben teil. Pro Person ist die Teilnahme am Preisausschreiben nur einmal möglich. Wer einen der drei Preise in Höhe von 7.200 € gewinnt, entscheidet eine von der Bausparkasse Wüstenrot AG ausgewählte Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnerinnen werden per E-Mail verständigt. Mit Abgabe des Teilnahmeformulars und ihrer Video-, Audio- oder Briefbotschaft stimmt die Teilnehmerin der Veröffentlichung ihres Beitrags und der Bekanntgabe ihres Vor- und Nachnamens als Gewinnerin in den Sozialen Medien von Wüstenrot (Facebook, Instagram, LinkedIn sowie deren Homepage & Kundenmagazin) zu. Jeder Gewinnerin steht es frei, sich den gewonnenen Betrag zur Gänze oder zum Teil an ein von ihr bekannt gegebenes Konto überweisen zu lassen oder den gewonnenen Betrag zur Gänze oder zum Teil in einen Bausparvertrag bei der Bausparkasse Wüstenrot AG zu veranlagen.
Urheberrecht
Die Teilnehmerin versichert, an der Video-, Audio- oder Briefbotschaft sämtliche Urheberrechte und Nutzungsrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu berühren. Insbesondere sichert die Teilnehmerin zu, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Sollten Dritte dennoch Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter des Preisausschreibens geltend machen, hat die Teilnehmerin den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme wird dem Veranstalter des Preisausschreibens zeitlich und räumlich uneingeschränkt das Recht eingeräumt, Video-, Audio- und Briefbotschaften im Rahmen des Preisausschreibens und im Zusammenhang mit der Berichterstattung darüber mit Namensnennung der Gewinnerinnen zu nutzen. Die Teilnehmerin hat aufgrund der dem Veranstalter eingeräumten Nutzungsrechte keinen Anspruch auf Entgelt oder sonstige Vergütungen.