Sie haben es in der Hand!
Eine der attraktivsten steuerlichen Förderungen für Arbeitnehmer ist die Zukunftssicherung im Sinne des § 3 (1)Zif 15 lit a EStG! Ohne Ihre Hilfe als Arbeitgeber können Ihre Mitarbeiter aber nicht in den Genuss dieser Steuerförderung kommen.
Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern ganz einfach die sogenannte Gehaltsumwandlung. Dies ist ganz unkompliziert und kostet Sie als Arbeitgeber keinen Cent, nur eine kleine Umstellung in der Gehaltsverrechnung ist dazu notwendig. Sie als Arbeitgeber ersparen sich sogar einen Teil der Lohnnebenkosten des umgewandelten Gehaltsteils!
Sie vereinbaren mit allen Mitarbeitern, die an dem Modell teilnehmen wollen, dass ein kleiner Teil ihres Bruttoeinkommens - max. 25 Euro pro Monat - in eine Zukunftssicherung (Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung) investiert wird. Dieser Betrag wird direkt an Wüstenrot überwiesen und ist von der Einkommensteuer befreit. Dadurch können die gesamten 25 Euro als Beitrag für eine Zukunftssicherung verwendet werden und der effektive Aufwand für Ihre Mitarbeiter vermindert sich in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.