Viele Menschen arbeiten zumindest fallweise im Homeoffice. Wir zeigen dir, worauf du achten musst.
Was gilt eigentlich als Homeoffice? Rechtlich gesehen ist nicht nur die private Wohnung des Arbeitnehmers, also sein Haupt- oder Nebenwohnsitz, ein mögliches Homeoffice. Auch die Wohnung der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners und von nahen Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer dort tätig wird, können, wenn nicht anders im Unternehmen geregelt, zum Homeoffice werden. Kein Homeoffice sind dagegen Parks oder andere öffentliche Flächen, Restaurants, Kaffeehäuser oder Vereinslokale.
Auch wenn viele Menschen gern zu Hause arbeiten, weil sie sich beispielsweise den Fahrtweg ins Büro sparen wollen, gilt immer noch eines: Die Arbeit im Homeoffice ist immer noch eine Sache des beiderseitigen Einvernehmens. Das Homeoffice kann weder durch den Arbeitgeber angeordnet werden, noch hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf.
Grundlage ist immer eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese kann von beiden Seiten widerrufen werden. Der Arbeitgeber muss außerdem die Homeoffice-Arbeitstage auf dem Jahreslohnzettel bekannt geben.
Aber Achtung: Als Homeoffice-Tag gilt nur ein Tag, an dem du ausschließlich in der Wohnung arbeitest. Bist du beispielsweise nur den halben Tag in der Wohnung und fährst anschließend ins Büro oder auf Dienstreise, ist das kein Homeoffice-Tag.
Außerdem gelten natürlich alle arbeitsrechtlichen Gesetze auch im Homeoffice. Also alle gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und -ruhe, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz - oder Väter-Karenz, zu Gleichbehandlung und Arbeitsverfassung, zum Teil auch zum Arbeitnehmer:innenschutz. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass auch die Bestimmungen zur Haftpflicht und Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen auch im Homeoffice gültig sind. Es gelten also die gleichen Arbeitszeiten, die du auch an deinem Arbeitsplatz hast – mit Dienstbeginn und Dienstende.
Beruhigend: Grundsätzlich sind die Arbeitnehmer in Österreich zufrieden mit den Regelungen zum Homeoffice, hat eine Studie im Auftrag des Arbeitsministeriums ergeben. Die meisten Arbeitnehmer würden gerne dauerhaft zwei bis drei Tage zu Hause arbeiten, vor allem diejenigen, die Kinder oder zu pflegende Angehörige haben. Dafür allerdings solltest du dein Büro auch richtig einrichten.
Der Arbeitgeber muss dir die notwendigen Arbeitsmittel, wie beispielsweise einen Computer zur Verfügung stellen.
Wer im Homeoffice arbeitet, hat seit 2021 Anspruch auf ein Homeoffice-Pauschale von 3 Euro pro Homeoffice-Tag. Dieses Pauschale gilt für maximal 100 Tage im Jahr. Es ist daher ein Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro möglich. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Arbeitgeber die Homeoffice-Tage in Lohnkonto und Jahreslohnzettel (L16) markiert.
Zudem kannst du Anschaffungen für Möbel im Wert von bis zu 300 Euro von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, du hebst die Rechnung auf. Nähere Infos bietet auch die Arbeiterkammer.
Und dann ist da noch die Einrichtung: Wer nicht am Küchentisch arbeiten muss, sondern einen eigenen Büroplatz einrichten kann, der achtet auf die Ergonomie der Möbel. Denn wenn du dir zuhause das richtige Mobiliar besorgst, beugst du den muskulären Verspannungen und „klassischen Homeoffice-Symptomen“ vor, wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Muskelschmerzen im Nacken- oder Schulterbereich und Kopfschmerzen. Ideal-Anschaffungen wären beispielsweise ein ordentlicher Drehstuhl mit Lendenwirbel-Einstellung und ein höhenverstellbarer Tisch.
Machst du eine Pause und verunfallst dabei, dann bist du im Zweifel auch dort abgesichert, solange der Unfall im "örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang" mit der Beschäftigung steht, wie es im Gesetz heißt. Der Unfallversicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der eigenen Wohnung, sondern kann auch bei Wegeunfällen einspringen. Das sind Unfälle, die auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, zu einer Interessenvertretung oder wenn man beispielsweise die Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht, passieren. Aber Achtung: Wenn du nach der Videokonferenz mit dem Hund rausgehst, um frische Luft zu schnappen für die zweite Meeting-Runde, und dabei stürzt, dann ist das weder ein Arbeits- noch ein Wegeunfall.
Entstehen im Homeoffice Schäden am Eigentum des Arbeitgebers, dann musst du dafür aufkommen, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Aus Versehen das Kaffeehäferl auf den Laptop gekippt ist zwar mehr als ärgerlich, doch das einzige, was passieren kann, ist ein erstaunter Lacher in der Videokonferenz.