Ferialjobs und das Jobben nebenher bieten Jugendlichen die Gelegenheit, die Berufswelt kennenzulernen, sich kleine Wünsche zu erfüllen oder Geld für größere beiseitezulegen. Wir haben für dich die wichtigsten Infos zu diesem Thema und die gesetzlichen Regelungen in Österreich zusammengestellt.
Endlich sind die Sommerferien da. Statt in der Sonne zu liegen, willst du lieber Kenntnisse erwerben, Erfahrungen sammeln und Geld für eine Reise, ein E-Bike oder dein erstes Auto verdienen? Dann kümmere dich rechtzeitig um einen Job.
Bei Ferial- und Nebenjobs lernst du verschiedene Branchen und Tätigkeiten kennen, probierst dich aus, ohne dich langfristig zu verpflichten. So bekommst du erste Ideen, welcher Beruf zu dir passen könnte. Außerdem erlernst du Fähigkeiten, die in jedem Beruf zählen, wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und die Zusammenarbeit im Team. Und neben dem schönen Verdienst gewinnst du eine wichtige Lebenserfahrung: Geld kommt nicht einfach aus dem Automaten. Es kostet Zeit und Mühe, es zu erarbeiten. Diese Erfahrung hilft dir, in Zukunft gut zu überlegen, wofür du dein Geld ausgibst.
Sobald du 15 Jahre alt geworden bist und deine Schulpflicht beendet ist, darfst du arbeiten. Deine Schulpflicht endet mit dem letzten Tag des neunten Schuljahres, also am Tag vor Beginn der Sommerferien. Von diesem Zeitpunkt an giltst du als Jugendliche oder Jugendlicher und darfst in deiner Freizeit oder in den Ferien jobben.
Unter 15 Jahren darfst du noch nicht arbeiten. Ausnahmen gelten für kleine Jobs wie Babysitten oder das Aushelfen im Familienbetrieb. Solche Jobs dürfen schon 14-Jährige machen – aber nur maximal zwei Stunden pro Tag und an fünf Tagen in der Woche.
Im Alter zwischen 15 und 17 Jahren darfst du maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Deine Arbeitszeit muss dabei in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sind für Jugendliche verboten.
Bist du unter 18 Jahre alt, hast du außerdem Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde täglich, wenn du am Tag länger als viereinhalb Stunden arbeitest.
Für bestimmte Branchen, beispielsweise die Gastronomie und den Tourismus, gibt es Ausnahmeregelungen. Im Zweifelsfall informiere dich bei der Arbeiterkammer.
Bist du über 18 Jahre alt, gelten die normalen Arbeitsschutzregeln für dich.
Neben- und Ferialjobs:
Beim Arbeiten in den Ferien oder in deiner Freizeit willst du zwar auch Erfahrungen sammeln, doch primär gehts ums Geldverdienen. Neben- und Ferialjobs gelten als Arbeitsverhältnis und müssen bezahlt und versichert werden.
Praktika:
Ein Praktikum absolvierst du während deiner Schulzeit oder deines Studiums. Dabei willst du vor allem etwas lernen und Erfahrungen sammeln. Der Verdienst steht nicht im Vordergrund. Ein Pflichtpraktikum wird von deiner Schule, FH, Universität oder anderen Ausbildungseinrichtungen vorgegeben und gehört zum Lehrplan. Bei einem Praktikum kann es sich um ein Arbeitsverhältnis oder um ein Ausbildungsverhältnis handeln. Näheres dazu findest du hier.
Wird das Praktikum als Ausbildungsverhältnis betrachtet, hast du keinen Anspruch auf eine Bezahlung, auf Urlaub oder die Weiterbezahlung bei Krankheit. Unbezahlte Praktika sind jedoch nur bis zu einer Dauer von 3 Monaten erlaubt.
Aber auch wenn Praktika oft unbezahlt sind, gibt es durchaus Unternehmen, die ihre Praktikantinnen bezahlen. Scheue dich also nicht, das Thema beim Vorstellungsgespräch anzusprechen.
Volontariat:
Volontariate sind besonders im Journalismus oder bei Non-Profit-Organisationen üblich. Ein Volontariat absolvierst du, um erlernte Kenntnisse praktisch umzusetzen und zu erweitern. Daher gilt ein Volontariat in der Regel als Ausbildungsverhältnis. Du bist nicht an Arbeitszeiten gebunden und auch nicht zum Arbeiten verpflichtet. Auf der anderen Seite hast du auch keine Ansprüche auf Gehalt oder Urlaub. Wenn du aber zum Beispiel wesentliche Aufgaben für das Unternehmen übernimmst, kann ein Volontariat auch zu einem Arbeitsverhältnis werden, das bezahlt werden sollte.
Für Ferial- oder Nebenjobs von Schülerinnen und Schülern und für bezahlte Praktika müssen die branchenüblichen Mindestlöhne aus Kollektivverträgen gezahlt werden. Die liegen überwiegend zwischen 1.500 und 1.800 Euro. Das entspricht Stundenlöhnen von um die neun, zehn Euro.
Als Schüler:in mit Ferial- oder Nebenjob hast du je nach Beschäftigungsdauer anteilig Anspruch auf bezahlten Urlaub gemäß den branchenüblichen Kollektivverträgen. In der Regel sind das 30 Werktage pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung. Nimmst du den Urlaub nicht in Anspruch, bekommst du am Ende Geld als Ersatzleistung. Ob du auch Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast, die anteilig ausbezahlt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag. Am besten klärst du das vorab mit deinem Arbeitgeber.
Auf jeden Fall. Ein Arbeitsvertrag kannst du mündlich oder schriftlich abschließen. Besser ist es aber, wenn du dich schriftlich absicherst. Der Vertrag sollte deine Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, den Ort, die Arbeitszeit sowie die Bezahlung festhalten. Achte auf mögliche Klauseln zu Überstunden. Überstunden sind für unter 18-Jährige nicht erlaubt. Unterschreibe nicht voreilig, sondern hole dir Rat – zum Beispiel bei der Arbeiterkammer. Die bietet nach vorheriger Vereinbarung auch telefonische Beratung an.
Egal ob es sich um einen Ferialjob, ein Praktikum oder ein Volontariat handelt – liegt dein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von gegenwärtig (2024) 485,85 Euro monatlich, muss deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber dich zur Sozialversicherung anmelden. Dann hast du eine Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Auch bei einem Ferialjob erwirbst du also erste Ansprüche für deine Pension. Ein Anteil der Beiträge für die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung wird von deinem Bruttogehalt abgezogen. Den Beitrag zur Unfallversicherung übernimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber komplett.
Absolvierst du ein unbezahltes Praktikum oder Volontariat oder verdienst weniger als 485,85 Euro monatlich, bist du nur unfallversichert. Das ist kein Problem, wenn du über deine Eltern krankenversichert bist.
Die Unfallversicherung gilt übrigens nur für Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit.
Deine Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber muss dich schon, bevor du mit der Arbeit beginnst, zur Sozialversicherung anmelden und dir das durch eine Kopie nachweisen. Endet das Arbeitsverhältnis, meldet er oder sie dich wieder von der Sozialversicherung ab. Auch von der Abmeldung solltest du eine Kopie bekommen.
Lohnsteuern musst du nur zahlen, wenn du über das Jahr gerechnet mehr als den sogenannten Grundfreibetrag von gegenwärtig (2024) knapp 12.816 Euro verdienst. Sind es weniger als 12.816 Euro und dir wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, solltest du dir die Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular L 1) innerhalb der folgenden fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen.
Zum ersten selbst verdienten Geld gehört auch ein eigenes Konto. Bei Wüstenrot bekommen Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres das gebührenfreie Jugendkonto FIRST. Dazu natürlich eine Online-Banking-App, über die du deine Finanzen immer im Blick hast. Bezahlen kannst du mit deiner Bankkarte oder mit deinem Smartphone. Eine Unterschrift deiner Eltern brauchst du für die Kontoeröffnung nicht.
Vielleicht hast du ja auch einen größeren Wunsch oder ein Ziel, für das du Geld zurücklegen möchtest – beispielsweise eine Ausbildung oder einen Auslandsaufenthalt. Dann solltest du das Geld verzinst anlegen. Denn sonst verliert dein Geld durch die Inflation an Wert. Mit dem Flexiblen Jugendbausparen von Wüstenrot haben alle unter 26 Jahren die Möglichkeit, Geld für sechs Jahre lang anzulegen. Dabei bekommst du für die ersten 12 Monate einen besonders attraktiven Startzins von gegenwärtig 4,5 Prozent und jedes Jahr eine staatliche Bausparprämie von gegenwärtig 1,5 Prozent.
Am leichtesten fällt die Jobsuche, wenn Familie, Freunde oder Bekannte dich empfehlen oder dir von einem Job erzählen.
Auch Wüstenrot nimmt jedes Jahr Praktikantinnen und Praktikanten auf. Die meisten kommen im Sommer, aber wir bieten auch unterm Jahr Praktika an, zum Beispiel wenn sie im Rahmen eines Studiums erforderlich sind. Mehr Infos findest du hier.
Weitere Jobs findest du auf diesen
Internetplattformen:
Die Universitäten haben meist eigene Plattformen:
Auch bei Wüstenrot kannst du dich um ein Praktikum bewerben:
Kann ich als Schülerin oder Schüler auch zwei Nebenjobs haben?
Prinzipiell kannst du mehrere Nebenjobs gleichzeitig machen. Bedenke jedoch, dass du Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musst, wenn du zusammengerechnet mehr als 485,85 Euro im Monat (die Geringfügigkeitsgrenze) verdienst. Und sind es mehr als 12.816 Euro im Jahr, zahlst du auch Lohnsteuer.
Denke auch daran, dass es nicht unbedingt gut ist, neben der Schule viel zu arbeiten. Du brauchst ausreichend Zeit und Energie für einen guten Schulabschluss. Denn der sichert dir Karrierechancen in der Zukunft. Und etwas Freizeit solltest du natürlich auch noch haben.
Was ist ein „freier Dienstvertrag”?
Auch über einen „freien Dienstvertrag” kannst du nebenher Geld verdienen. Dabei erbringst du eigenständig und unabhängig eine Dienstleistung für eine Auftraggeberin oder einen Auftraggeber. Wann und wo du arbeitest, bestimmst du selbst. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung. Wenn der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, muss der Auftraggeber oder die Auftraggeberin dich zur Sozialversicherung anmelden.