Mit diesem Wunschkennzeichen wird man bei Alkoholkontrollen bevorzugt herausgewunken.
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Wechsel- und Wunschkennzeichen in Österreich: die Extranummer

Du möchtest ein persönliches Nummernschild deiner Wahl oder ein Kennzeichen für zwei oder drei Fahrzeuge? Wir zeigen, wie es geht und was das kostet.

Lesedauer: 3 Min.

Bei einem Wunschkennzeichen bestimmst du die Buchstaben- und Zahlenkombination auf deinem Kfz-Kennzeichen selbst – im Rahmen der behördlichen Vorgaben. So verleihst du deinem Gefährt eine persönliche Note und machst dein Nummernschild zum Hingucker. Beliebt sind Initialen – des eigenen Namens, eines geliebten Menschen oder der einer verehrten Persönlichkeit kombiniert mit einem Datum – beispielsweise einem Geburts- oder Hochzeitstag. 

Was sind Wechselkennzeichen?

Wechselkennzeichen sind ideal, wenn du zwei oder drei Fahrzeuge besitzt, die du abwechselnd fährst. Mit einem Kennzeichen kannst du bis zu drei Fahrzeuge anmelden und damit Geld sparen. Die Voraussetzungen: Die Kraftfahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören und das Nummernschild muss auf alle Fahrzeuge passen.

Wichtig ist, dass das Kennzeichen immer jeweils nur an einem Fahrzeug angebracht ist. Nur dieses Fahrzeug darf gefahren werden. Achtung: Nicht genutzte Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.

Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

Du kannst ein Wunschkennzeichen reservieren oder sofort zugewiesen bekommen. In beiden Fällen steht dir das gewünschte Kennzeichen 15 Jahre lang zur Verfügung. Um es zu beantragen, meldest du dich bei der Zulassungsbehörde deines Hauptwohnsitzes. Je nach Hauptwohnsitz ist das entweder die Landespolizeidirektion, die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. In Wien ist es das Verkehrsamt. Zusammen mit dem Antrag musst du eine Meldebestätigung und bei Firmen einen Firmenbuchauszug vorlegen.

Wenn das gewünschte Kennzeichen noch nicht vergeben ist oder aus einem anderen Grund abgelehnt wird, erhältst du von der Zulassungsbehörde eine Bewilligung für das Kennzeichen oder eine Bestätigung für die Reservierung. Mit der Bewilligung gehst du zur Zulassungsstelle, um dein Fahrzeug anzumelden. Vorher musst du natürlich noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und bekommst eine Versicherungsbestätigung. 

Die Nummernschilder können in der Regel innerhalb einer Woche im Zuge der Zulassung bei der Zulassungsstelle abgeholt werden. Hast du dein Kennzeichen nur reserviert, musst du es nicht gleich nutzen. Die Reservierung erlischt aber, wenn du sie nach fünf Jahren noch nicht in Anspruch genommen hast.

Die Kosten für Wunschkennzeichen

Für ein individuelles Kennzeichen zahlst du (Stand 2024) insgesamt 228,30 Euro: Eine Abgabe von 200 Euro geht an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, dazu kommen 14 Euro Verwaltungsgebühren und 14,30 Euro Antragsgebühren.
Dazu kommen die normalen Kosten von 181,70 Euro für eine Neuanmeldung. 

Bei der Zulassungsstelle zahlst du dann noch für die Nummernschilder 23 Euro und für die Begutachtungsplakette 1,90 Euro.

Verlängerung nach 15 Jahren

Nach Ablauf von 15 Jahren verliert das Wunschkennzeichen seine Gültigkeit. Wenn du es verlängern möchtest, musst du erneut zahlen. Die Verlängerung kostet fast genauso viel wie der erste Antrag: 200 Euro für den Verkehrssicherheitsfonds und 14 Euro Verwaltungskosten. Möchtest du dein Wunschkennzeichen verlängern, beantragst du das bei der Zulassungsstelle deiner Kfz-Versicherung. Den Antrag auf Verlängerung kannst du frühestens sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens stellen. Die Verlängerung gilt wieder für 15 Jahre.

Wenn das Wunschkennzeichen nicht verlängert wird, musst du es gegen ein Standardkennzeichen austauschen. Das Fahrzeug muss aber nicht neu zugelassen werden. 

Nicht jeder Wunsch wird erfüllt

Dieses Kennzeichen ist dem Bundeskanzler vorbehalten.
Dieses Kennzeichen ist dem Bundeskanzler vorbehalten.

Völlig frei bist du bei der Gestaltung deines Wunschkennzeichens nicht. Auch hier steht ganz links immer die Abkürzung des Ortes Zulassungsbehörde, also in Landeshauptstädten ein Buchstabe, bei allen anderen Zulassungsbehörden zwei Buchstaben. Es folgen das Landeswappen und erst die wählbare Buchstaben- oder Ziffernkombination.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Die Zeichenzahl ist begrenzt. Die wählbare Kombination kann aus drei bis sechs Zeichen bestehen. Die Anzahl der Zeichen hängt ab vom Platz auf dem Nummernschild. Bei einem Motorrad-Kennzeichen sind es weniger, bei einem Pkw-Kennzeichen sind es mehr. Die Buchstaben und Ziffern erscheinen jeweils in einem Block zusammengefasst.

Nicht erlaubt sind lächerlich oder anstößig wirkende Kombinationen oder solche, die in Kombination mit dem Kürzel der Zulassungsbehörde eine lächerliche oder anstößig wirkende Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination ergeben.

Wie bekomme ich ein Wechselkennzeichen?

Zunächst gehst du zu deiner Kfz-Versicherung, um deine Fahrzeuge zu versichern. Bei einem Wechselkennzeichen wird die Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer nur für ein Fahrzeug bezahlt – und zwar für jenes mit der höchsten Versicherungsprämie beziehungsweise der höchsten Versicherungssteuer. Auf der Versicherungsbestätigung müssen aber alle Fahrzeuge, die mit dem Wechselkennzeichen genutzt werden sollen, vermerkt sein.

Wenn du eine Kaskoversicherung wünschst, zahlt nur für ein Fahrzeug die volle Prämie und für die weiteren nur einen Teil. Erfrage konkrete Angebote bei deiner Versicherung, zum Beispiel der Wüstenrot Versicherungs AG.  

Mit der Versicherungsbestätigung und den anderen erforderlichen Unterlagen (Reisepass/Personalausweis, Genehmigungsnachweise der Fahrzeuge) gehst du zur Zulassungsstelle und meldest die Fahrzeuge an. Versicherer bieten oft an, dies für Kunden zu übernehmen. Alle Fahrzeuge müssen gesondert zugelassen werden. Du erhältst also einen Zulassungsschein pro Fahrzeug (den gibt’s auf Wunsch auch im Scheckkartenformat). 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ein Wunschkennzeichen übertragen werden?
Nein, die Verwendung eines Wunschkennzeichens ist ein persönliches Recht und daher nicht übertragbar.

Was passiert mit dem Wunschkennzeichen bei einem Umzug?
Bei einem Umzug in den Bereich einer anderen Behörde kann das Kennzeichen nicht mitgenommen werden.  

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