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Verkehrsunfall: Wer übernimmt die Kosten für die Heilung?

Jährlich werden in Österreich rund 800.000 Menschen bei Unfällen verletzt, bei der Arbeit, in der Freizeit oder im Verkehr. Die Frage ist: Welche Versicherung zahlt?

Lesedauer: 6 Min.

Im Jahr 2019 wurden bei Verkehrsunfällen 45.140 Menschen verletzt. Ein Unfall belastet nicht nur den Körper und die Seele, er kann auch finanziell zu einer schweren Belastung führen. Wenn du mit Liegegips nicht arbeiten, mit einem Rollstuhl nicht ohne Treppenlift in höher gelegene Stockwerke gelangst oder nach einem Unfall eine optimale Therapie benötigst, brauchst du finanzielle Hilfe. Die Frage ist: Welche Versicherung zahlt?

Freizeit- oder Arbeitsunfall

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Für die Behandlung bei einem Unfall zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.

Zunächst kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang sich der Verkehrsunfall ereignet hat: In der Arbeit oder in der Freizeit? Und gibt es eventuell eine schuldtragenden Verursacher (Unfallgegner)? Bei Unfällen mit einem überwiegend beruflichen Bezug greift die gesetzliche Unfallversicherung. Bei einem Freizeitunfall, zum Beispiel bei der Fahrt in die Ferien, handelt es sich um ein privates Schadenereignis und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Je nach Leistung übernehmen dann die Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung die Kosten.

Welche Maßnahmen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Ambulante und stationäre Leistungen sind in der Regel Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer eine Rehabilitation in Anspruch nehmen will, sollte zuerst mit seinem behandelnden Arzt sprechen. Dieser prüft, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist und informiert den Patienten darüber, welcher Versicherungsträgerin seinem Fall zuständig ist. Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet dann über die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme. Der Rehabilitationskompass gibt einen Überblick über alle Rehabilitationseinrichtungen Österreichs.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Female physician visiting patient in hospital room. Male patient lying in hospital bed with his friends and doctor.
Arbeitsunfähigkeit: Entgeltfortzahlung endet nach sechs Wochen.

Mit einer privaten Unfallvorsorge kannst du dich vor den finanziellen Folgeschäden eines Unfalls schützen. Dazu gehören zum Beispiel Berge- und Suchkosten oder die Kosten für einen Rücktransport per Flugzeug. Und wenn du länger in Behandlung bist und gar nicht oder nur wenig arbeiten kannst, laufen deine finanziellen Verpflichtungen ja weiter: Du musst deine Miete bezahlen oder deinen Kredit bedienen. Damit deine Unfallvorsorge im Ernstfall ausreicht, ist es wichtig, eine angemessen hohe Versicherungssumme (auch Grundinvaliditätssumme genannt) zu wählen. Mit der Wüstenrot Unfallvorsorge kannst du dich absichern – und das maßgeschneidert auf deine Lebenssituation:

  • Geld bei dauernder Invalidität. Speziell, wenn du einen schweren Unfall hast, ist eine größere finanzielle Hilfe notwendig. Nach einem Unfall erhältst du finanzielle Hilfe in Form einer einmaligen Zahlung abhängig von der versicherten Summe und dem festgestellten Invaliditätsgrad. Die kannst du etwa für einen behindertengerechten Umbau oder zur Rückzahlung von Krediten nutzen.
     
  • Behandlungs - und Heilkosten, welche nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
     
  • Kostenlose Unfallpauschale nach unfallbedingtem, ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen
     
  • Prämienbefreiung bei vollem Versicherungsschutz bei Elternkarenz, Präsenz- und Zivildienst bis maximal ein Jahr.

Zusätzlich zur Wüstenrot Unfallvorsorge kannst du optional mit einer Unfallinvaliditätspension vorsorgen. Die Höhe der Pension kannst du individuell vereinbaren. Ab 35 Prozent Invaliditätsgrad erhältst du die Hälfte davon. Ab einem dauernden Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhältst du die vereinbarte monatliche Pension – und das ein Leben lang.

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