Waschen, Anziehen, Mahlzeiten zubereiten, Medikamente einteilen – häusliche Pflege ist ein Kraftakt. Meistens sind es die Angehörigen, die diesen Dienst übernehmen. Doch sie können Hilfe bekommen.
Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde sind eine wichtige Säule bei der Betreuung Pflegebedürftiger. Sie übernehmen Verantwortung für Menschen, die krank sind oder im täglichen Leben Unterstützung brauchen. Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai erinnert mit dem Motto „Nursing the World to Health“ auch an sie.
Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden durch Angehörige versorgt: Sie sind der größte Pflegedienst der Nation. Sie stellen ihren Alltag um, lernen, was sie über Pflege wissen müssen, stellen eigene Wünsche zurück und verringern ihre Arbeitsstunden im Job. Das kann eine erfüllende Aufgabe sein, die aber auch an den Kräften zehrt. Doch wer pflegt, muss nicht alles allein stemmen. Für pflegende Angehörige gibt es Hilfe.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegegeld, das ihnen von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ausgezahlt wird. Damit können sie nahestehende Personen, die sich um sie kümmern, für ihre Mühe entlohnen. Das Pflegegeld gibt es in sieben Stufen. Die Höhe von rund 192 Euro (Pflegestufe eins) bis zu rund 2.061,80 Euro (Pflegestufe sieben) im Jahr 2024 richtet sich nach dem nötigen Pflegeaufwand, der in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird. Dabei wird geschaut, wie viel Hilfe eine betroffene Person für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, das An- und Ausziehen, die Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Kochen oder Putzen benötigt. Wichtig: Für den Bezug von Pflegegeld muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Vom Pflegegeld werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.
Gerade wenn Angehörige ihre Arbeitszeit im Job reduzieren und Verdiensteinbußen in Kauf nehmen, ist das Pflegegeld eine Erleichterung. Außerdem kann damit auch zusätzlich professionelle Unterstützung durch ausgebildete Pflegekäfte oder Heimhilfen organisiert werden. Gerade bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist so eine Hilfe oft bitter nötig. In vielen Fällen bringt die gebuchte Pflegekraft neue Impulse, gibt Ideen für veränderte Abläufe und schafft Abwechslung. Die Angehörigen gewinnen Zeit für sich und können wieder Energie auftanken.
Eine andere Möglichkeit ist Essen auf Rädern oder ein teilstationärer Dienst. In diesen Einrichtungen werden Senior*innen tagsüber betreut und erhalten eine bedarfsgerechte Pflege. Der Infoservice des Sozialministeriums bietet eine gute Orientierung über Anlaufstellen. Der Staat fördert diese professionelle Unterstützung. Voraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld der Stufe drei und die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung. Der Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung beträgt zwischen 400 und 1.600 Euro im Monat (Stand 6.2.24), wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person 2500 Euro netto monatlich nicht übersteigt (Aktuelle Details gibt's immer HIER).
Wenn einmal eine längere Auszeit nötig ist: Auch dafür gibt es finanzielle Unterstützung. Pflegende Angehörige können sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen. Allerdings werden nur nachgewiesene Kosten erstattet. Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen können auch eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten, wenn sie die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr überwiegend versorgen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen die Betreuung unterbrechen müssen.
Besonders kompliziert wird es, wenn Vater, Mutter oder andere geliebte Menschen von heute auf morgen zum Pflegefall werden, wenn sie nach einem Unfall im Rollstuhl sitzen oder ihr Zustand sich akut so verschlimmert, dass sie bettlägerig werden. Plötzlich muss das ganze Leben neu organisiert werden. In solchen Fällen können Angehörige beim Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder -teilzeit für die Dauer von ein bis drei Monaten vereinbaren. Neu: Seit Jänner 2020 gibt es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder -teilzeit, wenn der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Der Rechtsanspruch gilt für bis zu vier Wochen. In diesem Zeitraum ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht nötig. Berechtigt sind nahe Angehörige, allerdings haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist einkommensabhängig und entspricht dem Arbeitslosengeld. Bei einer Vollzeitpflege werden 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens gezahlt, mindestens in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Einen guten Überblick über die Voraussetzungen und Berechnungen gibt das Sozialministerium. Wichtig zu wissen ist, dass während der Pflegekarenzzeit die finanzielle Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger entfällt und auch die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung nicht möglich ist. Grundsätzlich kann nur einmal Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine pflegebedürftige Person beantragt werden.
Finanzielle und professionelle Hilfe sind wichtig, um die Pflege zu bewältigen. Doch auch die pflegenden Angehörigen haben Unterstützung nötig – sei es beim Ausfüllen von Anträgen oder einfach, um Anregungen für die Organisation der Pflege zu bekommen. Das Rote Kreuz oder die Caritas bieten zum Beispiel regionale Beratungen und Schulungen für Angehörige an.
Wichtig ist es auch, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Ein Gespräch mit Menschen, die vor den gleichen Problemen stehen, entlastet. Man erfährt, dass bei anderen auch nicht alles rund läuft. Und man kann sich über soziale Dienste austauschen. Mit dem österreichweit angebotenen und kostenlosen Angehörigengespräch mit Psychologen*innen steht auch professionelle Hilfe zur Verfügung. Die Pflege eines Familienmitglieds kann eine Zerreißprobe für die Familie sein und manchmal möchte man hinschmeißen. Vielen hilft es bereits, wenn sie spüren, dass sie mit der ständigen Verfügbarkeit, der körperlichen Anstrengung und der Verantwortung nicht allein sind.
Ein plötzlicher Pflegebedarf kann jeden treffen, nicht nur ältere Menschen. Das kann dir nach einem Unfall passieren oder nach schwerer Krankheit. Damit du für die unerwarteten Kosten wie zum Beispiel eine Haushaltshilfe, den Umbau deiner Wohnung oder ein rollstuhlfähiges Fahrzeug finanziell gerüstet bist, gibt es das Bausparen von Wüstenrot. Wir beraten dich gern. Weitere Informationen findest du hier.