Eine Patientenverfügung regelt, was mit einem geschieht, wenn man selbst nicht mehr Entscheidungen treffen oder sich äußern kann.
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Selbstbestimmt bis zum Schluss: Patientenverfügung rechtzeitig erneuern

Wie sollen die Ärzte mich behandeln, wenn ich am Ende einer langen Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann? Diese Frage kann jeder für sich selbst frühzeitig beantworten: mit einer so genannten Patientenverfügung – die alle acht Jahre erneuert werden muss.

Lesedauer: 4 Min.

Selbst in jungen Jahren sollte man über eine Patientenverfügung nachdenken. Denn sie regelt die Selbstbestimmung, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Denn: einen Unfall kann jeden treffen. Mit einer vollständig ausgefüllten Patientenverfügung klärt man bereits im Vorfeld ab, was mit einem geschieht, wenn man selbst nicht mehr Entscheidungen treffen oder sich äußern kann. In ihr kannst du festlegen, wie lange am Ende einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt und welche Möglichkeiten der Schmerzlinderung genutzt werden sollen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Und das wichtigste: Alle acht Jahre muss die Patientenverfügung erneuert werden.

Zunächst solltest du wissen, dass es einen Unterschied zwischen einer sogenannten beachtlichen und einer verbindlichen Patientenverfügung gibt. Den Anweisungen in einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die Ärzte auch dann Folge leisten, wenn sie persönlich anderer Meinung sind. Damit die Patientenverfügung jedoch als verbindlich gilt, muss sie drei Punkte erfüllen.

Einen Unfall kann jeden treffen.

FORMULARE ZUR VORSORGE

Die Stadt Wien hat eine umfangreiche Informationsseite zum Thema Patientenverfügung zusammengestellt. Auf ihr finden sich nicht nur wichtige Tipps, einen Ratgeber und Adressen, sondern auch die Formularvordrucke für die Patientenverfügung sowie ein Erneuerungsformular.

ALLE INFORMATIONEN SIND HIER ZU FINDEN.

1. Aufklärung

Der Urheber der Patientenverfügung muss sich von einem Arzt aufklären lassen. Der informiert über das Wesen und die medizinischen Folgen des Dokuments. Außerdem stellt der Arzt sicher, dass der Urheber der Patientenverfügung geistig in der Lage ist, das Ausmaß seiner Erklärung zu erfassen. Ist das nicht der Fall, ist auch die Abgabe der Verfügung nicht möglich.

2. Errichtung

Die Patientenverfügung selbst muss schriftlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden. Auf diese Weise sollen alle Unklarheiten bezüglich des Dokuments vermieden werden. Die Kosten für die Beglaubigung sind individuell. Normalerweise bieten Notare unentgeltlich eine erste Rechtsauskunft an, in der sich die Kosten für die Beglaubigung der Patientenverfügung klären lassen.

3. Erneuerung

Eine Patientenverfügung muss alle fünf Jahre beim Arzt erneuert werden.
Eine Patientenverfügung muss alle fünf Jahre beim Arzt erneuert werden.

Die Patientenverfügung gilt ab Abschluss jeweils nur für einen Zeitraum von acht Jahren. Ist der abgelaufen, muss das Dokument erneuert werden. Dazu muss man erneut eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Sind inhaltlich keine Änderungen vorzunehmen, kann ein Erneuerungsformular genutzt werden. Die Erneuerungspflicht besteht nicht, falls der Urheber nach Ablauf der Frist gesundheitlich oder geistig nicht in der Lage ist, die Verfügung zu erneuern.

Falls nicht alle diese Punkte erfüllt sind, gilt die Patientenverfügung lediglich als beachtlich. Das bedeutet, dass sie in einer Notfallsituation für die Ärzte als Orientierungshilfe gilt – an die müssen sie sich jedoch nicht zwingend halten. 

Die Patientenverfügung gilt jeweils nur für einen Zeitraum von acht Jahren.

Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.

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