Am besten ist es, wenn man die Haushaltsversicherung gar nicht in Anspruch nehmen muss. Sollte aber ein Schaden eintreten, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme stimmt.
Wer sein Zuhause schützen möchte, schließt eine Haushaltsversicherung ab. Sie springt ein, wenn deine Wohnung von einem Feuer, einer Überschwemmung oder einer anderen Naturkatastrophe beschädigt oder zerstört wird oder wenn Einbrecher wertvolle Gegenstände entwendet haben. Wichtig dabei ist, dass die Versicherungssumme stimmt. Denn sonst zahlst du entweder zu hohe Beiträge oder bekommst im schlimmsten Fall nicht den ganzen Schaden ersetzt.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert der versicherten Einrichtungsgegenstände die vereinbarte Versicherungssumme im Versicherungsvertrag übersteigt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn du von vornherein einen zu niedrigen Betrag für den Wert deines Haushalts angegeben hast. Es passiert aber auch, wenn der Wert deiner Wohnungseinrichtung im Laufe der Zeit ansteigt, etwa weil du einen neuen Fernseher oder ein neues Designermöbelstück gekauft hast. Überversichert bist du, wenn die Versicherungssumme den Wert deines Eigentums übersteigt. In diesem Fall zahlst du eine zu hohe Versicherungsprämie.
Tipp: In vielen Versicherungsverträgen ist eine Wertanpassungsklausel vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Versicherungssumme und somit auch die Prämie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Wenn dann der Verbraucherpreisindex um 1,5 Prozent steigt, steigen auch Prämie und Versicherungssumme im Folgejahr entsprechend. Damit wird vermieden, dass die Versicherungssumme mit den Jahren hinter dem Wert der Wohnungseinrichtung zurückbleibt.
Ein Rechenbeispiel: Der Gesamtwert deines Inventars beträgt am Tag, an dem der Schaden eintritt, 100.000 Euro. Die vereinbarte Versicherungssumme liegt bei 50.000 Euro. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von 20.000 Euro. Ein Sachverständiger stellt bei der Begutachtung fest, dass der Hausrat um 50 Prozent unterversichert war. In diesem Fall erhältst du auch nur 50 Prozent des angefallenen Schadens, also 10.000 Euro – einen Anspruch auf die volle Erstattung des Schadens hast du in diesem Fall nicht.
Am besten machst du eine Inventarliste, auf der du alle Gegenstände in deinem Haushalt mit ihrem Anschaffungswert und dem Kaufdatum auflistest. Dazu zählen alle beweglichen Gegenstände wie Möbel, Computer, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und Kunstgegenstände sowie Bargeld. Die Vorräte in Küche und Keller gehören ebenfalls dazu. So eine Inventarliste ist aufwändig, aber es lohnt sich, denn nur die richtige Versicherungssumme schützt dich vor Unter- oder Überversicherung.
Tipp: Bewahre die Kaufbelege deiner Neuerwerbungen und vor allem hochwertiger Gegenstände auf. Fotografiere Schmuck, Antiquitäten und andere wertvolle Objekte. Mit den Kaufbelegen und Fotos kannst du den Wert der einzelnen Gegenstände im Schadenfall besser nachweisen. Fotos können der Polizei auch helfen, gestohlene Wertsachen wiederzufinden.
Sollte eine Inventarliste für dich zu aufwändig sein, weil du einfach zu viele Sachen hast, kannst du deinen Haushalt auch schätzen. Viele Versicherer nehmen dabei einen Pauschalwert pro Quadratmeter Wohnfläche an. Diesen Wert kannst du leicht errechnen. Dabei solltest du dir die Frage stellen: Reicht mir diese Summe bei einem Totalverlust meines Haushaltes aus? Anderenfalls solltest du die Versicherungssumme anpassen. Der Vorteil der Pauschalwertmethode liegt darin, dass die Versicherung in diesen Fällen auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet – natürlich nur unter der Voraussetzung, dass du die Wohnungsgröße auch korrekt angegeben hast.