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"Raus aus Öl und Gas“: So bekommst du eine Förderung für deine umweltfreundliche Heizung

Denkst du darüber nach, deine alte Heizung auf eine klimafreundliche Alternative umzustellen? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Die Förderungen im Rahmen der Initiative „raus aus Öl und Gas“ machen den Heizungstausch so attraktiv wie nie zuvor. Wir sagen dir, wie's geht

Lesedauer: 5 Min.

Bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein. Dieses Ziel verfolgt Bundesregierung  mit einer bundesweiten Sanierungsoffensive für Privatleute und Betriebe. Mit der Aktion „raus aus Öl und Gas“ will  das Bundesministerium für Klimaschutz  Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Heizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

Für die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" und die Sanierungsoffensive 2023/2024 stehen für Private und Betriebe insgesamt 940 Millionen Euro zur Verfügung. Für den  Heizungstausch werden durchschnittlich 75 Prozent der Kosten durch Bundes- und Landesförderungen übernommen. Menschen mit geringem Einkommen bekommen mit der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ eine neue Heizung sogar zu 100 Prozent finanziert. 

Wer und was wird gefördert?

Das Bild zeigt Müllverbrennungsanlage in Spittelau: der zweitgrößten Fernwärme-Erzeuger Wiens
Die Müllverbrennungsanlage in Spittelau ist der zweitgrößten Fernwärme-Erzeuger Wiens.

Das Programm „raus aus Öl und Gas“ unterstützt den Kesseltausch: den Umstieg von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen wie Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner sowie Strom-betriebenen Nacht- oder Direktspeicheröfen auf nachhaltige Heizungssysteme.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah- oder Fernwärme. Die gibt es jedoch voriegend in städtischen Gebieten.  Wenn diese Anschlussmöglichkeit bei dir nicht gegeben ist, wird auch der Umstieg auf eine  Holzzentralheizung (Pelletheizung) oder eine Wärmepumpe gefördert. Gefördert werden die Kosten für die Planung, Material und Montage. Auch anfallende Kosten für die Demontage und Entsorgung von Kesseln und Tankanlagen, die außer Betrieb genommen wurden, können angerechnet werden. 

Wer kann mitmachen? Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mietern eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien (siehe auch die Checkliste unten).

Auf den beiden Bildern sind Ober- und unterirdische Fernwärmerohre zu sehen.
Ober- und unterirdische Fernwärmerohre

Wie funktioniert die Antragstellung?

Beratung:
Bevor du dein ein Projekt für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ einzureichst, ist es empfehlenswert, dich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Energieberatungsstellen der Bundesländer bieten kostenlose Beratungen an – telefonisch, vor Ort oder online. Hier findest du eine Liste mit den Energieberatungsstellen der einzelnen Bundesländer. Nach der Beratung weißt du, welches Heizungssystem für dich infrage kommt. Suche dir jetzt einen Fachbetrieb für die Umsetzung, lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen und lege einen Installationstermin fest.

Registrierung:
Der nächste Schritt: Um deine baureifen Projekts für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ einzureichen, musst du es zunächst online registrieren. Hier findest du das Formular für die Registrierung. Neben persönlichen Angaben wie der Wohnanschrift musst du hier bereits Angaben zum neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems, Kosten und Leistung in kW) machen. Außerdem wirst du gefragt, ob du ein Gesamtsanierungskonzept erstellt hast, ob eine Solaranlage oder eine Fußbodenheitzung installiert wird und ob du deine Gasherd gegen eine Eektroherd austauschst. 

Nach erfolgreicher Registrierung bekommst du eine Bestätigungs-E-Mail, die deinen persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung sowie eine Registrierungsnummer enthält. Das Förderbudget ist damit für dich reserviert.

Antrag:
Nach der erfolgreicher Registrierung hast du zwölf Monate Zeit, um den Förderungsantrag zu stellen.Den Förderantrag reichst du mit allen benötigten Unterlagen online ein. Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt muss die neue Heizung bereits installiert und abgerechnet sein.Mit dem Antrag reichst du diese Unterlagen ein:

  • das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Endabrechnungsformular
  • einen gültiger Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzeptein oder ein aktuelles Energieberatungsprotokoll bzw. ein klimaaktiv HeizungsCheck deines Bundeslandes
  • alle Schluss-Rechnungen von beteiligten Unternehmen
  • Meldezettel
Das linke Bild zeigt einen älteren Mann, der eine Ölheizung bedient. Das rechte Bild zeigt einen Ölbrenner.
Veraltet und klimaschädlich: Ölheizung. Rechts: Ölbrenner

So viel Förderung gint es für Privatpersonen

Als privater Hausbesitzer erhältst du beim Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein nachhaltiges Heizungssystem bis zu 7.500 Euro Förderung. Wird ein gasbetriebene Heizung ausgetauscht, gibt es zusätzlich einen "raus aus Gas"-Bonus. 

Errichtest du im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage, kannst du zusätzlich einen „Solarbonus” beantragen. Der „Solarbonus” beträgt höchstens 1.500 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäuser.

Auch für ein Gesamtsanierungskonzept kannst du einen Bonus erhalten.

Auch die Bundesländer fördern den Heizungstausch. Es ist möglich die Bundesförderung mit einer Förderung in deinem Bundesland zu kombimieren. Auf dieser Seite findest du die Links zu den Landesförderungen. 

Die Förderung ist inklusive möglicher Zuschläge auf maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Darauf solltest du achten:

  • Die Installation des neuen Heizsystems muss von einer für diese Arbeiten befugten Firma durchgeführt werden.
  • Die Rechnung muss auf dich als Antragsteller persönlich ausgestellt sein. Und die Adresse auf der Rechnung muss mit dem Standort des Heizungssystems übereinstimmen, den du im Antrag angibst. 
  • Reine Materialrechnungen ohne entsprechende Montage sind nicht förderungsfähig. Die Endabrechnung muss die Montage separat ausweisen, Pauschalrechnungen werden nicht akzeptiert. 
  • Du musst die Altanlage außer Betrieb nehmen und inklusive noch vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß entsorgen. Dies musst du auf Nachfrage der Förderungsstelle nachweisen. Ein Verkauf oder die Weitergabe der Altanlage gilt nicht als Entsorgung. Der Verein V.EFB führt eine Liste mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen.
  • Die Kosten für den Energieausweis werden als Planungsleistung anerkannt und als förderungsfähig berücksichtigt. 
Checkliste Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Diese Unterlagen benötigst du zur Antragstellung:

  • Gültiger Energieausweis oder Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes. 
  • Alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
  • Das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
  • Meldezettel des Antragsstellenden beziehungsweise einen amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz. Der Antragstellende muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein.

Überlegst du noch, wie du dein Vorhaben realisieren kannst? Sprich mit einem Wüstenrot Berater in deiner Nähe. Vielleicht kommt eine Finanzierung von Wüstenrot für dich infrage.

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