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Mein Zuhause

Wohnbauförderung in Österreich – und ihre Besonderheiten

Früher oder später im Leben kommt bei jedem der Moment. Dann stellt sich die Frage: Weiter Miete zahlen oder es sich in den eigenen vier Wänden bequem machen? Mit der Wohnbauförderung geht das Schaffen, der Kauf oder die Sanierung von Wohnraum leichter als du denkst.

Lesedauer: 4 Min.

Du willst dir den Traum vom Eigenheim erfüllen und ein Haus bauen? Du möchtest umbauen, etwas anbauen oder eine bestehende Wohnung renovieren? Womöglich hilft der Staat dir dabei – wenigstens finanziell. Du solltest dich informieren, ob eine Wohnbauförderung möglich ist und was du an Förderung wann und unter welchen Voraussetzungen erwarten darfst. Beachte dabei: Jedes Bundesland bietet unterschiedliche Förderungen an und verlangt unterschiedliche Voraussetzungen. Einige Bundesländer gewähren sehr günstige Darlehen oder zahlen sogar einen nicht mehr rückzahlbaren Zuschuss zu den entstehenden Baukosten. Andere zahlen Zinszuschüsse sowie Annuitätenzuschüsse aus, die dir bei der Rückzahlung der Kredite helfen sollen.

Das ist für alle gleich

Als österreichischer – oder einem solchen gleichgestellten – Staatsbürger und Eigentümer, auch Miteigentümer einer Liegenschaft, kannst du eine Wohnbauförderung beantragen. Dabei wird unterschieden, ob spezifische Baumaßnahmen gefördert werden oder Personen. So bekommst du beispielsweise eine Förderung, wenn du eine energetische Sanierung vornimmst und andere Maßnahmen realisieren willst, die umweltschonendes Wohnen möglich machen. Die Personenförderung unterstützt dich, wenn du einen dringenden Wohnbedarf hast. Je nachdem, in welchem Bundesland du die Wohnbauförderung beantragst, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Förderbeträge.

Spezielle Vergabekriterien in den Bundesländern

In Wien kannst du ein Landesdarlehen beantragen, um ein Dachgeschoss für den Eigenbedarf auszubauen oder zu errichten. Voraussetzung ist die Förderungsfähigkeit oder ein dringend bestehender Wohnbedarf. Willst du in Wien den Bau eines Eigenheims fördern lassen, werden auf die förderungswürdigen Einkommensgrenzen allerdings Alimente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Stipendien angerechnet.

Du planst ein energieeffizientes Eigenheim? Der Blick nach Niederösterreich zeigt, dass dort energieeffizientes Bauen besonders gefördert wird. Je energieeffizienter du dein Haus baust, desto höher wird deine Wohnbauförderung. Ein Eigenheim in Passivbauweise wird mit 40.000 Euro gefördert – dies kann sich nochmals erhöhen, wenn du eine Photovoltaik-Anlage einbaust.

Ähnliches findest du in Oberösterreich. Hier wird die Wohnbauförderung um Angebote für Sanierung und den Eigenheimneubau ergänzt. Dabei gilt: Je energieeffizienter das Haus, umso höher der Förderbetrag. Ob du ein Niedrig-, Niedrigst- oder Minimalenergiehaus baust, macht dann schon einen finanziellen Unterschied.

Die Steiermark setzt bei der Wohnbauförderung im Wesentlichen auf den Eigenheimbau, auf Geschosswohnungen oder Sanierungen – letzteres überwiegend, um Ortskerne wieder zu beleben. Junge Familien erhalten darüber hinaus bei einer Hausstandsgründung Zinszuschüsse zu einem Bankdarlehen. Apropos junge Familien: Sind beide Partner in deiner Familie nicht älter als 35 Jahre, kannst du eine Förderung als Jungfamilie beantragen. Diese Förderung, egal ob schon Kinder da sind oder nicht, bekommst du ebenfalls in Wien und Kärnten.

Salzburg unterstützt den Bau von Eigenheimen, Mietwohnungen sowie Wohnheimen. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser, aber auch Bauernhäuser, Gruppenhäuser und Zubauten. Wenn du in Salzburg nicht wohnbauförderungsberechtigt bist, kannst du dich immer noch alternativ um eine Energieförderung für Biomasse-Fernwärme, Pellets oder Hackgutheizungen oder für Wärmepumpen und Solaranlagen bemühen.

Tirol unterstützt dich beim Eigenheimbau, aber ebenso bei Kauf, Sanierung oder bei der Wohnungsmiete. Für geförderten Wohnbau muss die Nutzfläche zwischen 30 und 150 Quadratmeter pro Wohnung liegen.

Die Wohnbauförderung in Voralberg unterstützt deinen privaten Neubau, und vergibt als landestypische Besonderheit zusätzlich zur Förderung Boni für Kinder, Einkommen, barrierefreie Bauweise oder Energiesparen.

Eine zusätzliche Förderung kannst du für barrierefreies Bauen und behindertengerechte Maßnahmen auch im Burgenland beantragen. Ansonsten bekommst du die Wohnbauförderung entweder subjekt- oder objektbezogen. Für Neubauten kannst du inklusive aller Bonusbeträge maximal 70 Prozent der Gesamtbaukosten erhalten. Allerdings musst du ein Mindestnettoeinkommen vorweisen, um die Darlehensdeckung zu garantieren.

Kärnten setzt bei der Wohnbauförderung neben dem Bau von Eigentumswohnungen auf den Wohnungskauf sowie Sanierungsmaßnahmen und Mietzuschüsse. Für den Eigenheimbau spielt die Energieeffizienz ebenso eine Rolle wie die Nutzfläche. Boni für Jungfamilien, barrierefreie Baumaßnahmen und – eine Kärntener Besonderheit – Standortqualität erhöhen die Förderung im Einzelfall.

Aber ich will doch nur …

Wie knifflig es manchmal sein kann, Wohnbauförderung zu beantragen, zeigt dir schon diese kurze Auflistung. Der Teufel steckt oft im Detail. Und die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern können gewichtig sein. Das betrifft nicht nur die jeweiligen maximalen Einkommensgrenzen, sondern auch die Höhe und die Art der Förderung.

… auf der sicheren Seite sein

Deshalb solltest du dich über die Wohnbauförderung des jeweiligen Bundeslandes genau informieren, bevor deine Planung konkret wird. Am besten ist es, du lässt dich kostenlos von einem Wüstenrot-Finanzexperten zum Thema Wohnbauförderung und zu attraktiven Finanzierungsangeboten beraten.

Wüstenrot hilft dir bei der Finanzierung

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[1] Der ImmoFlexKredit ist eine Kombination aus dem Wüstenrot Mein ZuhauseDarlehen|20J-Fix und Mein ZuhauseDarlehen|Flexibel. Das Mein ZuhauseDarlehen|20J-Fix ist ein Bauspardarlehen mit Grundbuch und einer 20-jährigen Fixzinsphase. Das Mein ZuhauseDarlehen|Flexibel ist kein Bauspardarlehen, sondern ein sonstiges Gelddarlehen mit Grundbuch an Bausparer, zu dessen Vergabe die Bausparkasse gemäß § 2 Abs.1 Z. 2b) Bausparkassengesetz berechtigt ist.

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