1 Die max. späteren Einmalzuzahlungen sind mit der Höhe der vereinbarten Beitragssumme für den laufenden Beitrag oder des Einmalerlages zu Beginn begrenzt.
2 Beitragspause maximal für 1 Jahr bei ausreichend vorhandener Deckungsrückstellung.
3 Bei laufender Beitragszahlung einmal jährlich in Summe bis zu 75 % der Deckungsrückstellung, bei Einmalerlägen einmalig bis zu 25 % des Einmalbetrages. Weitere Voraussetzung für eine vorzeitige Anteilsentnahme ist, dass die Deckungsrückstellung zum Zeitpunkt der Anteilsentnahme zumindest € 1.500 beträgt und der vorzeitig entnommene Geldwert zumindest € 1.000 beträgt.
4 Nach derzeitiger Gesetzeslage bei Einmalauszahlung.
5 Die Höhe der Pension wird entsprechend den zum Pensionszahlungsbeginn in Kraft befindlichen Rechnungsgrundlagen unserer Gesellschaft, dem Geldwert der Deckungsrückstellung und nach dem Alter der für die Pension versicherten Person bestimmt. Die Auszahlung einer monatlichen Rente muss zum Vertragsende gesondert beantragt und mit Wüstenrot vereinbart werden. In diesem Fall erhalten Sie ein entsprechendes Offert. Bei Auszahlung als monatliche Privatpension fällt Einkommenssteuer an, sobald die ausgezahlten Renten den zur Auszahlung verfügbaren Betrag bei Beginn der Rentenauszahlung übersteigen.
6 Diese Zusatzleistungen sind ein fixer Bestandteil der Hauptversicherung und enden automatisch mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer oder Beitragsfreistellung der Hauptversicherung. Für Vertragsabschlüsse ab Eintrittsalter 64 werden keine Zusatzleistungen inkludiert. Leistungsfälle führen frühestens nach einem Jahr ab Vertragsbeginn zu einer Leistung (Karenzfrist).