Pärchen umarmt sich

FAQs über Vorsorge & Versichern

Häufige Fragen zu Vorsorge und Versichern mit Wüstenrot

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Private Unfallvorsorge

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Sofortschutz: Unfall

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Versicherungsschutz

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Zulassung

   

Private Unfallvorsorge

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie gegen Arbeitsunfälle versichert, nicht jedoch gegen Freizeit-, Sport- oder Haushaltsunfälle.

Für jeden, der für sich und seine Lieben vorsorgen möchte. Sie können den Vertrag für sich selbst ab 18 Jahren abschließen bzw. für Ihr Kind, wenn dieses zumindest 15 Jahre alt ist. Ein Abschluss für Sie selbst als versicherte Person ist bis zum Alter von 65 Jahren möglich.

Wenden Sie sich an eine nächstgelegene Beratungsstelle oder kontaktieren Sie einfach eine Wüstenrot Beraterin oder einen Wüstenrot Berater.

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidest. Ebenfalls als Unfall gelten unter anderem folgende Ereignisse: Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, Verhungern, Verdursten, Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen (es sei denn, diese Einwirkungen erfolgen allmählich), Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sowie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall als Folge eines Unfalles, Folgen von Insektenstichen und Tierbissen sowie Borreliose, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut. Ganz genau können Sie dies in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Ja, die Versicherung gilt weltweit.

Du musst volljährig sein und deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Außerdem sind bei der Beantragung Risiko- und Gesundheitsfragen zu beantworten, die von uns vor der Annahme des Vertrags geprüft werden.

Nach der Ersten Hilfe vor Ort kannst du über eine Notfallnummer, die auf deiner Wüstenrot CareCard steht, dringend benötigte Assistance-Leistungen telefonisch anfordern. Die Wüstenrot CareCard erhältst du mit deiner Versicherungsurkunde. In weiterer Folge mach rasch eine Unfallmeldung mit der Online-Schadensmeldung. Oder kontaktiere deine:n Wüstenrot Berater:in. Außerdem stehen wir dir unter der Hotline 057070 - 827 zur Seite.

Nicht versichert sind alle Krankheiten (Ausnahmen finden sich in den Versicherungsbedingungen).

Wir bieten für Familien-, Alleinerzieher- und Partnerverträge besonders günstige Angebote an.

Bestimmte Personengruppen sind durch risikoreiche Berufe und/oder Hobbys von den Leistungen ausgeschlossen. Dazu zählen Mineure/Bergarbeiter/Tunnelbauarbeiter, Gerüster, Dachdecker, Berufs- bzw. Profisportler, Artisten, Stuntmen, Bergführer, Berufe mit Sprengbefugnis, Pyrotechniker, Polizist mit Sondereinsätzen (z. B. Cobra etc.), Industriekletterer. Sportarten wie Kunstflug, Ultralightflug, Drachenflug, Hängegleiter, Deltasegeln, Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen/Paragleiten, Base-Jumping/-running können ebenfalls nicht versichert werden.

Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

Die private Unfallvorsorge von Wüstenrot sichert dich 24 Stunden pro Tag gegen die Folgen eines Unfalles ab. Sie leistet Kapitalzahlungen bei dauernder Unfallinvalidität und es stehen viele Zusatzbausteine zur Verfügung (Tagegeld, Spitalgeld, Heilkosten, Unfallrente und vieles mehr). Eine private Krankenversicherung, auch Sonderklasse-Versicherung genannt, übernimmt die Kosten für den Spitalsaufenthalt in einem österreichischen Vertragskrankenhaus öffentlich oder privat. Du hast freie Arztwahl und zusätzlich die Möglichkeit, vor einer Operation eine zweite fachärztliche Meinung einzuholen. Je nach deiner gewählten Variante kannst du die Sonderklasse bei Erkrankung, Schwangerschaft oder nur nach Unfällen wählen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich finanziell ab, wenn du deinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Die Leistung ist meist eine Berufsunfähigkeitsrente.

   

Unfallfolgen-Versicherung und Sofortschutz:Unfall

Nach der Ersten Hilfe vor Ort kannst du über eine Notfallnummer, die auf deiner Wüstenrot CareCard steht, dringend benötigte Assistance-Leistungen telefonisch anfordern. Die Wüstenrot CareCard erhältst du mit deiner Versicherungsurkunde.

In weiterer Folge mach rasch eine Unfallmeldung mit der Online Schadensmeldung.

Oder kontaktier deinen VorsorgeCoach.

Außerdem stehen wir dir unter der Hotline 057070 - 827 zur Seite.

Nein, zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres wird der Vertrag erstmals wertangepasst.

Ja, die Versicherung gilt weltweit.

Mit dem Sofortschutz:Unfall ist dein Verdienstentgang abgesichert, dh. wenn du unfallbedingt nicht arbeiten kannst, dann bekommst du mittels Taggeld einen Teil deines Gehalts von uns bezahlt. Und damit kannst du deine Fixkosten aller Art bezahlen.

Wenn du unselbstständig erwerbstätig bist, kommt Sofortschutz:Unfall für dich infrage. Du kannst den Vertrag ab 18 Jahren abschließen, spätestens bis zum vollendeten 64. Lebensjahr. Du musst nur bei Abschluss der Versicherung schon seit mindestens einem Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein.

Ja, wenn du im Hauptberuf unselbstständig erwerbstätig bist, kannst du den Sofortschutz:Unfall ebenfalls abschließen. Als Basis für die Prämienberechnung und folglich für den Ersatz eines Verdienstausfalls wird aber ausschließlich dein Einkommen aus der unselbstständigen Erwerbstätigkeit herangezogen. D.h. Sofortschutz:Unfall leistet keinen Ersatz für Verdienstausfall, der dir entsteht, weil du deinen Nebenberuf nicht mehr ausüben kannst.

Ja, auch der zusätzliche Abschluss eines Sofortschutz:Unfall ist sinnvoll. Dieser bietet ergänzende Leistungen zu einer am Markt verfügbaren klassischen Unfallversicherung an, nämlich vor allem Leistung bei Verdienstentgang (ab dem 43. Tag nach dem Unfall) und Ersatz von Pflegekosten (ab dem ersten Jahr nach dem Unfall). Mit dem Sofortschutz:Unfall wird die finanzielle Belastung nach einem Unfall zielgerichtet abgedeckt – zur Förderung des Genesungsprozesses und zur Erhaltung des Lebensstandards.

Bei einer klassischen Unfallversicherung liegt der Schwerpunkt auf der Absicherung einer möglichen Invalidität durch einen Unfall – mittels Zahlung einer vereinbarten Summe.

Sofortschutz:Unfall gilt nur für dich selbst. Natürlich sind bei einer Inanspruchnahme auch deine Kinder indirekt mitversorgt, da diese ja von deinem Verdienst abhängen, und du einen laufenden Kostenersatz für Verdienstentgang erhältst.

Wenn du deine Kinder extra gegen Unfälle absichern willst, empfehlen wir dir eine Unfallversicherung speziell für Kinder, z. B. das Paket KidCare oder die Unfallvorsorge als klassische Familien-Unfallversicherung. Unsere VorsorgeCoaches beraten dich gerne und ermitteln mit dir gemeinsam die passende Vorsorge für dich und eine Liebsten.

Gratulation zu dieser Entscheidung, wir wünschen dir viel Erfolg, doch ab dem Zeitpunkt, wo du einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehst, erlischt dein Sofortschutz:Unfall-Vertrag. Bitte verständige uns umgehend.

Als selbstständig erwerbstätige Person empfehlen wir dir, dich mit einer klassischen Unfallvorsorge abzusichern.

Ja, wenn ein Unfall, den du erleidest, den Umbau deiner Wohnung, deines Hauses oder Fahrzeugs erforderlich macht, leisten wir auch dafür einen Kostenersatz bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis durch ein ärztliches Attest (nach dem in Österreich anerkannten medizinischen Wissensstand) oder eine Entscheidung des REHA-Managements.

Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung, oder den Tod erleidest.

Ebenfalls als Unfall gelten unter anderem folgende Ereignisse:

  • Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, Verhungern, Verdursten
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen (es sei denn diese Einwirkungen erfolgen allmählich)
  • Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls, sowie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall als Folge eines Unfalles
  • Folgen von Insektenstichen und Tierbissen, sowie Borreliose, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut

Ganz genau kannst du das in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Das sogenannte Gehaltslimit ergibt sich aus 60 % des Bruttoeinkommens auf Jahresbasis (exkl. unregelmäßiger Zuschläge) und beträgt maximal € 42.000,00. Der Wert wird in der Versicherungsurkunde angeführt. Das Gehaltslimit dient zur Ermittlung des Taggelds für den unfallbedingten Verdienstentgang sowie des Beitrags.

Das Einzigartige an Sofortschutz:Unfall ist, dass diese Art der Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unfalls passgenau während der gesamten Genesungsphase und darüber hinaus abdeckt.

Beim Sofortschutz:Unfall werden die tatsächlich anfallenden Kosten eines Unfalls unmittelbar erstattet. So bekommst du zu jedem Zeitpunkt deiner Genesung genau die Hilfe die du gerade benötigst und dein Erspartes wird nicht belastet:

Am Anfang stehen dringend benötigte Sofort-Hilfe-Leistungen zur Verfügung, z.B. für Bergungs- & Rücktransportkosten, Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienst oder Kinderbetreuung. Anschließend hilft dir das REHA-Management durch Beratung & Organisation passgenau deinen besten Weg zur Genesung zu erstellen.

Ab dem 43. Tag bis zu einem Jahr nach dem Unfall erhältst du ein Taggeld, um deinen Verdienstentgang abzufedern. Parallel dazu können Maßnahmen zum Gesundwerden (bis zu 300.000 EUR) in die Wege geleitet werden, die dabei z.B. entstehenden Heil- und Behandlungskosten (bis zu 150.000 EUR) oder Umbaukosten (bis zu 40.000 EUR) werden von uns ersetzt. Wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung anhält, erhöht sich das Taggeld nach dem 1. Jahr und wird bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters geleistet.

Bei der Unfallfolgen-Versicherung Sofortschutz:Unfall erfolgt die Entschädigung abhängig vom tatsächlich entstehenden finanziellen Verlust und wird laufend geleistet. Im Vergleich dazu, bei einer klassischen Unfallversicherung wird eine Summe einmalig ausgezahlt, abhängig von der Schwere deiner Invalidität/gesundheitlichen Einbußen.

Wenn du diese Lebensphase erreichst, gib uns das bitte bekannt. Da du als Pensionist/in nicht mehr arbeitslos werden kannst, entfallen dann die Leistungen für Verdienstentgang. Gegen andere Unfallfolgen bist du aber weiterhin versichert und kannst z. B. im Fall des Falles den Ersatz von Pflegekosten in Anspruch nehmen.

Solltest du den Vertrag nicht mehr weiterführen wollen, kannst du diesen zum Pensionsantritt kündigen.

Wenn du arbeitslos wirst, gib uns das bitte bekannt. Wenn du deine Beträge nicht bezahlen kannst, kannst du den Vertrag ruhend stellen, so lange du einen finanziellen Engpass hast. D. h. du brauchst keine Beiträge zu bezahlen. Das hat aber auch zur Folge, dass du keine Leistungen in Anspruch nehmen kannst, wenn in dieser Phase ein Unfall eintritt.

Wenn sich dein Einkommen um mehr als 5 % ändert, gib uns das bitte bekannt. Wir berechnen dann das Taggeld für den Verdienstentgang anhand der aktuellen Einkommenssituation nochmals und schicken dir eine aktualisierte Versicherungsurkunde.

Du musst volljährig sein, deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben und mindestens ein Jahr lang unselbstständig erwerbstätig sein. Außerdem sind bei der Beantragung Gesundheitsfragen zu beantworten, die von uns vor der Annahme des Vertrags geprüft werden.

Sofortschutz:Unfall leistet Kostenersatz im Versicherungsfall. Vor allem Kostenersatz für Verdienstentgang auf Basis des festgelegten Taggelds, aber auch Kostenersatz für zahlreiche weitere Maßnahmen die im Laufe des Genesungsprozesses anfallen können. Wenn du es ganz genau wissen willst, informiert dich dein VorsorgeCoach gerne über alle Versicherungsbedingungen.

Sofortschutz:Unfall inkludiert die in der Tabelle dargestellten Leistungen.

Assistance-Leistungenbis € 50.000,00
REHA-Managementbis € 30.000,00
Kurzfristiger unfallbedingter VerdienstentgangTaggeld
Maßnahmen zum Gesundwerdenbis € 300.000,00
Langfristiger unfallbedingter VerdienstentgangTaggeld
Pflegekostenbis € 18.000,00 jährlich
Begräbniskostenbis € 10.000,00

Für sämtliche Leistungen zusammen gilt eine Höchsthaftungssumme von € 5.000.000,00.

Ja, erstattet werden medizinisch begründete Pflegekosten oder wiederkehrende Kosten für eine nötige Unterstützung zur Bewältigung des Alltags, soweit keine Leistung durch den Sozialversicherer erfolgt (bis 18.000 EUR jährlich, ab einem Jahr nach dem Unfall). Nach vier Jahren wird der Kostenersatz für Pflegekosten in eine Dauerrente umgewandelt, die jedes Jahr mit 0,5 % indexiert wird.

Dein VorsorgeCoach berechnet gerne deinen individuellen Beitrag.

Damit dir trotz Geldentwertung der Leistungsumfang erhalten bleibt, sind die Entschädigungshöchstgrenzen, das Gehaltslimit sowie der Beitrag deines Vertrages wertgesichert. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich, und zwar in dem Ausmaß, in dem sich der von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2000 verändert. Nicht angepasst wird die Höchsthaftungssumme von 5 Mio. Euro.

   

Versicherungsschutz

Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Länder der EU und darüber hinaus auf Europa im geographischen Sinn. 

Die „Große Grüne Karte“ erweitert die örtliche Geltung auf die Staaten Israel, Tunesien, Türkei, Marokko und Aserbaidschan. In diesen Ländern ist die „Große Grüne Karte“ ein unverzichtbares Einreisedokument. Mit dem dauerhaften Einschluss dieses Bausteins muss die Erweiterung der örtlichen Geltung im Anlassfall nicht extra beantragt werden.

Ja, Ihre Kennzeichen können jederzeit bei uns hinterlegt werden. Bei einer Hinterlegung von mind. 47 Tagen, zahlen Sie für diesen Zeitraum keine Versicherungsprämie. 

Wem eine Hinterlegung zu umständlich ist, kann den günstigen Wüstenrot Tarif für Motorräder ohne Beitragsrückvergütung wählen und dabei rund 30 % bei der Haftpflicht Monatsprämie sparen. Dabei bleibt das Kennzeichen dran, und Sie können sich jederzeit an einem warmen Wintertag auf die Maschine setzen und losdüsen.

Ihre Insassen (jene Personen, denen Sie das Mitfahren erlauben) sind mit Ihnen im Rahmen der KFZ-Haftpflicht gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen versichert. Zusätzlichen Schutz bietet der Lenker-Unfall PLUS Versicherungsschutz von Wüstenrot. Zu den Versicherungssummen für die berechtigte Lenkerin oder den berechtigten Lenker des versicherten KFZ, stehen für weitere Insassen (max. 4) zusätzliche Versicherungssummen zur Verfügung.

Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist für Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.

Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:

  • ab 151 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2005
  • ab 199 kW
  • Gesamtgewicht über 3.500 kg

Ebenso sind Versicherungsnehmer unter 23 Jahren mit einem KFZ oder Motorrad über 77 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit Ihrer Wüstenrot Beraterin oder Ihrem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf.
Eine Fremd-Übernahme Ihrer Bonusstufe ist bei KFZ-Produkten nicht möglich; bitte nehmen Sie auch diesbezüglich mit Ihrer Wüstenrot Beraterin oder Ihrem Wüstenrot Berater Kontakt auf.

Darüber hinaus ausgeschlossene Risken

KFZ-Haftpflichtversicherung

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nicht beantragt werden:

  • Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht angeführte KFZ
  • Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen 
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
  • Versicherungsnehmer:innen bis 27 Jahre in einer Bonus-Stufe, die von diesen nicht selbst erworben werden konnte1
  • Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
  • Anträge von im Konkurs befindlichen Antragsstellerinnen oder Antragstellern 

1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf die jeweilige Versicherungsnehmerin oder den jeweiligen Versicherungsnehmer angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.

Annahme minderjähriger Versicherungsnehmer:innen - nur wenn im Familienverband eine Vollkundenbeziehung besteht (ausgenommen HG I)

KFZ-Kaskoversicherung

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte nicht beantragt werden:

  • Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot-KFZ-Haftpflichtversicherung 
  • Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden 
  • kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art 
  • Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs

Lenker-Unfallversicherung

  • Kann nur mit aufrechter Wüstenrot-KFZ-Haftpflichtversicherung des versicherten KFZ abgeschlossen werden.
  • Kann ausschließlich für PKW, Kombi bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht abgeschlossen werden. 
  • Für KFZ zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Lenker-Unfallversicherung ausgeschlossen!
  • Für Firmen-PKW kann nur das Bündel "Lenker-Unfall" abgeschlossen werden, das Bündel "Lenker-Unfall PLUS" (= inkl. Insassen) ist ausgeschlossen!

KFZ-Rechtsschutzversicherung

  • Wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer und/oder ihre bzw. sein Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, kann nur die Variante „Rechtsschutz für EIN KFZ“ abgeschlossen werden, nicht jedoch die Variante „Rechtsschutz für EIN KFZ inklusive Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz“.
  • Wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der KFZ-Versicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
  • Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern.
  • Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen.
  • Risken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind.
  • Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland

Darüber hinaus anfragepflichtige Risken

KFZ-Haftplichtversicherung

Für die nachstehend angeführten Risken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch die jeweils zuständige Abteilungsleiterin oder den jeweils zuständigen Abteilungsleiter Sachversicherung Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein KFZ oder Motorrad ab 78 kW (107 PS) beantragt wird 
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10 
  • Fahrzeuge ab 251kW (342 PS) 
  • Fahrzeuge ab 151 kW (205 PS), deren Erstzulassung vor 2005 liegt 
  • Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.) 
  • 4-rädrige Leicht-KFZ (Microcar) 
  • Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen 
  • alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen 
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot 
  • Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht 
  • landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht 
  • Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring 
  • Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind 
  • gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken 

KFZ-Kaskoversicherung

  • Für die nachstehend angeführten Risken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch die jeweils zuständige Abteilungsleiterin oder den jeweils zuständigen Abteilungsleiter Sachversicherung Deckung gewährt werden:
  • Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über € 70.000 
  • Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über € 50.000
  • Wohnmobile und Wohnwagen 
  • Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko 
  • Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX

KFZ-Rechtsschutzversicherung

  • Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen

Die Vollkasko-Versicherung federt das finanzielle Risiko von Totalschäden oder Reparaturen bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vor allem für Käufer:innen eines Neuwagens ist es wichtig, kein Finanz-Desaster zu erleben, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall zerstört wird. Eine Vollkasko-Versicherung ist insbesondere sinnvoll, wenn das versicherte Fahrzeug nach vier Betriebsjahren noch immer einen hohen Zeitwert besitzt. Hat das Auto schon einige Jahre hinter sich, genügt meist der Schutz in der Teilkasko-Versicherung. Diese ist günstiger, deckt das Risiko der Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Unfall aber nicht ab.

Die GAP-Deckung ist eine mögliche Zusatzvereinbarung für Leasingfahrzeuge. Im Totalschadenfall wird nicht der Zeitwert, sondern mindestens der Restwert ersetzt.

Grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird („auffallende Sorglosigkeit"). Ist ein kausaler Zusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem eingetretenen Schaden gegeben, wird – ohne den Einschluss dieses Bausteins – grobe Fahrlässigkeit eingewendet und der Schaden wird nicht bezahlt.
Bitte beachten Sie: Auch der Einschluss dieser Zusatzleistung bewahrt nicht vor einer möglichen Leistungsfreiheit des Versicherer gemäß Art. 6 Pkt .2 und 3 der Kaskoversicherungsbedingungen (zB.: bei Alkoholisierung).

Bei einem Versicherungsfall fällst du im Bonus-/Malussystem um drei Stufen in Richtung Malus (dadurch steigt die Prämie in der KFZ-Haftpflicht).

Ein interner Freischaden bedeutet, dass im ersten Schadensfall die bisherige Stufe weiterhin für die Berechnung gilt und deine Prämie nicht steigt. Einen internen Freischaden erhältst du automatisch bei der Wahl von 20 Mio. Euro Deckungssumme in der KFZ-Haftpflicht.

Ein zweiter interner Freischaden kann auf Wunsch eingeschlossen werden.

Für jeden der viel und regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, ist ein KFZ-Rechtsschutz sinnvoll. Denn die Möglichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden, ist für niemanden auszuschließen. Aber auch bei Delikten im Straßenverkehr sowie bei rechtlichen Angelegenheiten rund um dein eigenes Fahrzeug, kann dir eine KFZ-Rechtsschutzversicherung weiterhelfen.

   

Zulassung

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenso am 24.12. und 31.12. sowie am Faschingsdienstag und Karfreitag können keine Kennzeichen bei uns abgeholt werden.

Eine Hinterlegung deines Kennzeichens kannst du in der Zulassungsstelle deines jeweiligen Behördenbezirks beantragen.

Ein Wechselkennzeichen kann problemlos bei Wüstenrot beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne schnell und unbürokratisch weiter. Melden Sie sich dazu telefonisch 057070 821 oder über das Kontaktformular bei unseren Experten. Oder finden Sie ganz einfach einen Wüstenrot Berater:in in Ihrer Nähe.

Nein, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen die Kennzeichen der Reihe nach ausgegeben werden.

Die Online-Zulassung von Wüstenrot ist für Sie mit keinen Extrakosten verbunden.
Für die Zulassung und Kennzeichen fallen die in Österreich üblichen und fixierten Gebühren an:

Zulassungsgebühren und Kostenersatz

  • Zulassungsgebühr € 119,80 (inkl. späterer Änderungen und Abmeldung)
  • Kostenersatz des Versicherers € 60,80 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
  • Begutachtungsplakette € 2,30
  • Verwaltungsabgabe € 1,10 Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Scheckkartenzulassungsschein € 25,60 (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)

Entgelt für Kennzeichentafeln

  • EU-Kennzeichentafeln
    • Garnitur, zweiteilig, vordere Tafel/hintere Tafel € 23,00 
    • Einzeltafel € 11,50 (Kennzeichentafeln nach § 49 Abs. 4 Z. 1 KFG 1967 retroreflektierend; GKT)
  • EU-Kennzeichentafel zweizeilig für Motorräder (MRT) € 13,00  retroreflektierend 
  • Kennzeichentafel für Motorfahrräder (MFT) € 8,50 retroreflektierend 

Solltest du zur Abholung verhindert sein, wende dich telefonisch an die von dir ausgewählte Zulassungsstelle. Wir halten deinen Antrag einen Tag im Bearbeitungsstatus. Danach verfällt dieser aus Gründen des Datenschutzes und wird gelöscht.

Du kannst aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, welche die Zulassung für dich abholt. Die bevollmächtigte Person muss dann alle Unterlagen im Original sowie den eigenen Lichtbildausweis mitnehmen.

Für eine Zulassung benötigst du die folgenden Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Fahrzeugdokument ( z.B. Typenschein, Datenauszug, EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), Einzelgenehmigungsbescheid, Übereinstimmungserklärung) alle Seiten!
  • Positives §57a-Prüfgutachten (aktuelles Pickerlgutachten) für Gebrauchtfahrzeuge
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benutzerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen, Gerichtsbeschluss, etc.)
  • Versicherungsbestätigung der KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Vollmacht, wenn das KFZ nicht persönlich angemeldet wird

Bei der Abholung der Kennzeichen, nimm bitte alle Dokumente im Original zur Wüstenrot Zulassungsstelle mit.

Neuanmeldungen von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen, welche zurzeit nicht zum Verkehr zugelassen sind

Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden. Eine Angabe ob du ein ein- oder zweizeiliges Kennzeichen benötigst, ist in deinem Fahrzeugdokument festgehalten. Wenn nichts in deinen Fahrzeugpapieren vermerkt ist, kannst du dein Kennzeichenformat frei wählen.

Eine Abmeldung deines Fahrzeugs (mit Vernichtung der Kennzeichentafeln) kannst du in jeder Zulassungsstelle deiner Wahl durchführen. Eine Abmeldung deines Fahrzeugs (mit Freihaltung der Kennzeichentafeln für max. 6 Monate) kannst du nur in der Zulassungsstelle die für deinen Behördenbezirk zuständig ist durchführen.

In 4 Schritten kannst du dein Fahrzeug bei Wüstenrot online zulassen – schneller geht’s nicht. 

Einfach den Hinweisen folgen, deine persönlichen Daten eingeben, alle notwendigen Dokumente hochladen und innerhalb von 24 h (werktags zu den jeweiligen Geschäftszeiten) kannst du dir dein Kennzeichen in einer Wüstenrot Zulassungsstelle, die für deinen Behördenbezirk zuständig ist, abholen. 

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