Häufige Fragen zu Vorsorge und Versichern mit Wüstenrot

   

Private Unfallvorsorge

Ja, die Versicherung gilt weltweit.

Für jeden, der für sich und seine Lieben vorsorgen möchte. Sie können den Vertrag für sich selbst ab 18 Jahren abschließen bzw. für Ihr Kind, wenn dieses zumindest 15 Jahre alt ist. Ein Abschluss für Sie selbst als versicherte Person ist bis zum Alter von 65 Jahren möglich.

Bestimmte Personengruppen sind durch risikoreiche Berufe und/oder Hobbys von den Leistungen ausgeschlossen. Dazu zählen Mineure/Bergarbeiter/Tunnelbauarbeiter, Gerüster, Dachdecker, Berufs- bzw. Profisportler, Artisten, Stuntmen, Bergführer, Berufe mit Sprengbefugnis, Pyrotechniker, Polizist mit Sondereinsätzen (z. B. Cobra etc.), Industriekletterer. Sportarten wie Kunstflug, Ultralightflug, Drachenflug, Hängegleiter, Deltasegeln, Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen/Paragleiten, Base-Jumping/-running können ebenfalls nicht versichert werden.

Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

Nicht versichert sind alle Krankheiten (Ausnahmen finden sich in den Versicherungsbedingungen).

Du musst volljährig sein und deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Außerdem sind bei der Beantragung Risiko- und Gesundheitsfragen zu beantworten, die von uns vor der Annahme des Vertrags geprüft werden.

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidest. Ebenfalls als Unfall gelten unter anderem folgende Ereignisse: Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, Verhungern, Verdursten, Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen (es sei denn, diese Einwirkungen erfolgen allmählich), Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sowie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall als Folge eines Unfalles, Folgen von Insektenstichen und Tierbissen sowie Borreliose, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut. Ganz genau können Sie dies in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wenden Sie sich an eine nächstgelegene Beratungsstelle oder kontaktieren Sie einfach eine Wüstenrot Beraterin oder einen Wüstenrot Berater.

Nach der Ersten Hilfe vor Ort kannst du über eine Notfallnummer, die auf deiner Wüstenrot CareCard steht, dringend benötigte Assistance-Leistungen telefonisch anfordern. Die Wüstenrot CareCard erhältst du mit deiner Versicherungsurkunde. In weiterer Folge mach rasch eine Unfallmeldung mit der Online-Schadensmeldung. Oder kontaktiere deine:n Wüstenrot Berater:in. Außerdem stehen wir dir unter der Hotline 057070 - 827 zur Seite.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie gegen Arbeitsunfälle versichert, nicht jedoch gegen Freizeit-, Sport- oder Haushaltsunfälle.

Wir bieten für Familien-, Alleinerzieher- und Partnerverträge besonders günstige Angebote an.

Die private Unfallvorsorge von Wüstenrot sichert dich 24 Stunden pro Tag gegen die Folgen eines Unfalles ab. Sie leistet Kapitalzahlungen bei dauernder Unfallinvalidität und es stehen viele Zusatzbausteine zur Verfügung (Tagegeld, Spitalgeld, Heilkosten, Unfallrente und vieles mehr). Eine private Krankenversicherung, auch Sonderklasse-Versicherung genannt, übernimmt die Kosten für den Spitalsaufenthalt in einem österreichischen Vertragskrankenhaus öffentlich oder privat. Du hast freie Arztwahl und zusätzlich die Möglichkeit, vor einer Operation eine zweite fachärztliche Meinung einzuholen. Je nach deiner gewählten Variante kannst du die Sonderklasse bei Erkrankung, Schwangerschaft oder nur nach Unfällen wählen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich finanziell ab, wenn du deinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Die Leistung ist meist eine Berufsunfähigkeitsrente.

   

Unfallfolgen-Versicherung und Sofortschutz:Unfall

Nach der Ersten Hilfe vor Ort können Sie über eine Notfallnummer, die auf Ihrer Wüstenrot CareCard steht, dringend benötigte Assistance-Leistungen telefonisch anfordern. Die Wüstenrot CareCard erhalten Sie mit Ihrer Versicherungsurkunde.

In weiterer Folge machen Sie bitte rasch eine Unfallmeldung mit der Online Schadensmeldung.

Oder kontaktieren Sie Ihren  VorsorgeCoach.

Außerdem stehen wir Ihnen unter der Hotline 057070 - 827 zur Seite.

Nein, zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres wird der Vertrag erstmals wertangepasst.

Ja, die Versicherung gilt weltweit.

Mit dem Sofortschutz:Unfall ist dein Verdienstentgang abgesichert, dh. wenn du unfallbedingt nicht arbeiten kannst, dann bekommst du mittels Taggeld einen Teil deines Gehalts von uns bezahlt. Und damit kannst du deine Fixkosten aller Art bezahlen.

Wenn du unselbstständig erwerbstätig bist, kommt Sofortschutz:Unfall für dich infrage. Du kannst den Vertrag ab 18 Jahren abschließen, spätestens bis zum vollendeten 64. Lebensjahr. Du musst nur bei Abschluss der Versicherung schon seit mindestens einem Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein.

Ja, wenn du im Hauptberuf unselbstständig erwerbstätig bist, kannst du den Sofortschutz:Unfall ebenfalls abschließen. Als Basis für die Prämienberechnung und folglich für den Ersatz eines Verdienstausfalls wird aber ausschließlich dein Einkommen aus der unselbstständigen Erwerbstätigkeit herangezogen. D.h. Sofortschutz:Unfall leistet keinen Ersatz für Verdienstausfall, der dir entsteht, weil du deinen Nebenberuf nicht mehr ausüben kannst.

Ja, auch der zusätzliche Abschluss eines Sofortschutz:Unfall ist sinnvoll. Dieser bietet ergänzende Leistungen zu einer am Markt verfügbaren klassischen Unfallversicherung an, nämlich vor allem Leistung bei Verdienstentgang (ab dem 43. Tag nach dem Unfall) und Ersatz von Pflegekosten (ab dem ersten Jahr nach dem Unfall). Mit dem Sofortschutz:Unfall wird die finanzielle Belastung nach einem Unfall zielgerichtet abgedeckt – zur Förderung des Genesungsprozesses und zur Erhaltung des Lebensstandards.

Bei einer klassischen Unfallversicherung liegt der Schwerpunkt auf der Absicherung einer möglichen Invalidität durch einen Unfall – mittels Zahlung einer vereinbarten Summe.

Sofortschutz:Unfall gilt nur für dich selbst. Natürlich sind bei einer Inanspruchnahme auch deine Kinder indirekt mitversorgt, da diese ja von deinem Verdienst abhängen, und du einen laufenden Kostenersatz für Verdienstentgang erhältst.

Wenn du deine Kinder extra gegen Unfälle absichern willst, empfehlen wir dir eine Unfallversicherung speziell für Kinder, z. B. das Paket KidCare oder die Unfallvorsorge als klassische Familien-Unfallversicherung. Unsere VorsorgeCoaches beraten dich gerne und ermitteln mit dir gemeinsam die passende Vorsorge für dich und eine Liebsten.

Gratulation zu dieser Entscheidung, wir wünschen dir viel Erfolg, doch ab dem Zeitpunkt, wo du einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehst, erlischt dein Sofortschutz:Unfall-Vertrag. Bitte verständige uns umgehend.

Als selbstständig erwerbstätige Person empfehlen wir dir, dich mit einer klassischen Unfallvorsorge abzusichern.

Ja, wenn ein Unfall, den du erleidest, den Umbau deiner Wohnung, deines Hauses oder Fahrzeugs erforderlich macht, leisten wir auch dafür einen Kostenersatz bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis durch ein ärztliches Attest (nach dem in Österreich anerkannten medizinischen Wissensstand) oder eine Entscheidung des REHA-Managements.

Die Vollkaskoversicherung federt das finanzielle Risiko von Totalschäden oder Reparaturen bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vor allem für Käufer:innen eines Neuwagens ist es wichtig, kein Finanz-Desaster zu erleben, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall zerstört wird. Eine Vollkaskoversicherung ist insbesondere sinnvoll, wenn das versicherte Fahrzeug nach vier Betriebsjahren noch immer einen hohen Zeitwert besitzt. Hat das Auto schon einige Jahre hinter sich, genügt meist der Schutz in der Teilkaskoversicherung. Diese ist günstiger, deckt das Risiko der Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Unfall aber nicht ab.

Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung, oder den Tod erleidest.

Ebenfalls als Unfall gelten unter anderem folgende Ereignisse:

  • Ertrinken, Ersticken, Erfrieren, Verhungern, Verdursten
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen (es sei denn diese Einwirkungen erfolgen allmählich)
  • Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls, sowie ein Herzinfarkt oder Schlaganfall als Folge eines Unfalles
  • Folgen von Insektenstichen und Tierbissen, sowie Borreliose, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut

Ganz genau kannst du das in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Das sogenannte Gehaltslimit ergibt sich aus 60 % des Bruttoeinkommens auf Jahresbasis (exkl. unregelmäßiger Zuschläge) und beträgt maximal € 42.000,00. Der Wert wird in der Versicherungsurkunde angeführt. Das Gehaltslimit dient zur Ermittlung des Taggelds für den unfallbedingten Verdienstentgang sowie des Beitrags.

Das Einzigartige an Sofortschutz:Unfall ist, dass diese Art der Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unfalls passgenau während der gesamten Genesungsphase und darüber hinaus abdeckt.

Beim Sofortschutz:Unfall werden die tatsächlich anfallenden Kosten eines Unfalls unmittelbar erstattet. So bekommst du zu jedem Zeitpunkt deiner Genesung genau die Hilfe die du gerade benötigst und dein Erspartes wird nicht belastet:

Am Anfang stehen dringend benötigte Sofort-Hilfe-Leistungen zur Verfügung, z.B. für Bergungs- & Rücktransportkosten, Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienst oder Kinderbetreuung. Anschließend hilft dir das REHA-Management durch Beratung & Organisation passgenau deinen besten Weg zur Genesung zu erstellen.

Ab dem 43. Tag bis zu einem Jahr nach dem Unfall erhältst du ein Taggeld, um deinen Verdienstentgang abzufedern. Parallel dazu können Maßnahmen zum Gesundwerden (bis zu 300.000 EUR) in die Wege geleitet werden, die dabei z.B. entstehenden Heil- und Behandlungskosten (bis zu 150.000 EUR) oder Umbaukosten (bis zu 40.000 EUR) werden von uns ersetzt. Wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung anhält, erhöht sich das Taggeld nach dem 1. Jahr und wird bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters geleistet.

Bei der Unfallfolgen-Versicherung Sofortschutz:Unfall erfolgt die Entschädigung abhängig vom tatsächlich entstehenden finanziellen Verlust und wird laufend geleistet. Im Vergleich dazu, bei einer klassischen Unfallversicherung wird eine Summe einmalig ausgezahlt, abhängig von der Schwere deiner Invalidität/gesundheitlichen Einbußen.

Wenn du diese Lebensphase erreichst, gib uns das bitte bekannt. Da du als Pensionist/in nicht mehr arbeitslos werden kannst, entfallen dann die Leistungen für Verdienstentgang. Gegen andere Unfallfolgen bist du aber weiterhin versichert und kannst z. B. im Fall des Falles den Ersatz von Pflegekosten in Anspruch nehmen.

Solltest du den Vertrag nicht mehr weiterführen wollen, kannst du diesen zum Pensionsantritt kündigen.

Wenn du arbeitslos wirst, gib uns das bitte bekannt. Wenn du deine Beträge nicht bezahlen kannst, kannst du den Vertrag ruhend stellen, so lange du einen finanziellen Engpass hast. D. h. du brauchst keine Beiträge zu bezahlen. Das hat aber auch zur Folge, dass du keine Leistungen in Anspruch nehmen kannst, wenn in dieser Phase ein Unfall eintritt.

Wenn sich dein Einkommen um mehr als 5 % ändert, gib uns das bitte bekannt. Wir berechnen dann das Taggeld für den Verdienstentgang anhand der aktuellen Einkommenssituation nochmals und schicken dir eine aktualisierte Versicherungsurkunde.

Du musst volljährig sein, deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben und mindestens ein Jahr lang unselbstständig erwerbstätig sein. Außerdem sind bei der Beantragung Gesundheitsfragen zu beantworten, die von uns vor der Annahme des Vertrags geprüft werden.

Sofortschutz:Unfall leistet Kostenersatz im Versicherungsfall. Vor allem Kostenersatz für Verdienstentgang auf Basis des festgelegten Taggelds, aber auch Kostenersatz für zahlreiche weitere Maßnahmen die im Laufe des Genesungsprozesses anfallen können. Wenn du es ganz genau wissen willst, informiert dich dein VorsorgeCoach gerne über alle Versicherungsbedingungen.

Sofortschutz:Unfall inkludiert die in der Tabelle dargestellten Leistungen.


Assistance-Leistungenbis € 50.000,00
REHA-Managementbis € 30.000,00
Kurzfristiger unfallbedingter VerdienstentgangTaggeld
Maßnahmen zum Gesundwerdenbis € 300.000,00
Langfristiger unfallbedingter VerdienstentgangTaggeld
Pflegekostenbis € 18.000,00 jährlich
Begräbniskostenbis € 10.000,00

Für sämtliche Leistungen zusammen gilt eine Höchsthaftungssumme von € 5.000.000,00.

Ja, erstattet werden medizinisch begründete Pflegekosten oder wiederkehrende Kosten für eine nötige Unterstützung zur Bewältigung des Alltags, soweit keine Leistung durch den Sozialversicherer erfolgt (bis 18.000 EUR jährlich, ab einem Jahr nach dem Unfall). Nach vier Jahren wird der Kostenersatz für Pflegekosten in eine Dauerrente umgewandelt, die jedes Jahr mit 0,5 % indexiert wird.

Dein VorsorgeCoach berechnet gerne deinen individuellen Beitrag.

Damit dir trotz Geldentwertung der Leistungsumfang erhalten bleibt, sind die Entschädigungshöchstgrenzen, das Gehaltslimit sowie der Beitrag deines Vertrages wertgesichert. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich, und zwar in dem Ausmaß, in dem sich der von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2000 verändert. Nicht angepasst wird die Höchsthaftungssumme von 5 Mio. Euro.

   

Versicherungsschutz

Eine Kfz Versicherung kann nur für kennzeichenpflichtige Fahrzeuge (Autos, Motorräder, etc.) abgeschlossen werden. Die Mobilitätsversicherung gilt hingegen auch für nicht-kennzeichenpflichtige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Bikes, Scooter, Rollstühle, etc.

Der Versicherungsschutz der Mobilitätsversicherung (Haftpflichtversicherung Auto, Motorrad, Moped, E-Bike etc.) erstreckt sich auf Länder der EU und darüber hinaus auf Europa im geographischen Sinn. 

Die „Große Internationale Versicherungskarte“ erweitert die örtliche Geltung auf die Staaten Israel, Tunesien, Türkei, Marokko und Aserbaidschan. In diesen Ländern ist diese Karte ein unverzichtbares Einreisedokument. Mit dem dauerhaften Einschluss dieses Bausteins muss die Erweiterung der örtlichen Geltung im Anlassfall nicht extra beantragt werden und ist auch viel kostengünstiger.

Ja, Ihre Kennzeichen können jederzeit bei uns hinterlegt werden. Bei einer Hinterlegung von mind. 47 Tagen zahlen Sie für diesen Zeitraum keine Versicherungsprämie. 

Wem eine Hinterlegung zu umständlich ist, kann den günstigen Wüstenrot Tarif für Motorräder ohne Beitragsrückvergütung wählen und dabei rund 30 % bei der Haftpflicht Monatsprämie sparen. Dabei bleibt das Kennzeichen dran und Sie können sich jederzeit an einem warmen Wintertag auf die Maschine setzen und losdüsen.

Ihre Insassen (jene Personen, denen Sie das Mitfahren erlauben) sind mit Ihnen im Rahmen der Mobilitäts-Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen versichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Mobilitäts-Unfallvorsorge von Wüstenrot. Zu den Versicherungssummen für den berechtigten Lenker des versicherten Fahrzeugs stehen für weitere Insassen (max. 4) bzw. den Aufsassen zusätzliche Versicherungssummen zur Verfügung.

Der Abschluss einer Mobilitäts-Haftpflichtversicherung von Wüstenrot ist für Privatkundinnen und Privatkunden und bei Neuverträgen (Neukundinnen und Neukunden der Wüstenrot Versicherungs-AG) möglich.

Für folgende Fahrzeuge können wir leider kein Angebot für Sie erstellen:

  • ab 251 kW mit Erstzulassungsdatum vor dem Jahr 2015
  • ab 450 kW
  • Gesamtgewicht über 3.500 kg

Ebenso sind Versicherungsnehmer:innen unter 23 Jahren mit einem Kfz oder Motorrad über 105 kW ausgeschlossen. Für Fahrzeuge mit einer Malusstufe über 9, nehmen Sie bitte mit einer Wüstenrot Beraterin oder einem Wüstenrot Berater in Ihrer Nähe Kontakt auf. 


Darüber hinaus ausgeschlossene Risiken

Mobilitätsversicherung

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte bzw. folgende juristische oder natürliche Personen als Versicherungsnehmer:in nicht beantragt werden:

  • alle Fahrzeuge der Hauptgruppe III (Taxi und Mietwagen), V (Lkw nicht im B/M-System), VII (Fahrzeuge mit besonderer Verwendung) und IX (Probefahrtkennzeichen) sowie Überstellungskennzeichen
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe IV (Omnibusse) und X (Beförderung gefährlicher Güter) sowie sonstige, im Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angeführte Kfz
  • Fahrzeuge, die dem transportgewerblichen Güterverkehr oder für Zustell- und Botendienste dienen 
  • landwirtschaftliche Zugmaschinen der Hauptgruppe VI mit mehr als 8,5 t Gesamtgewicht
  • Fahrzeuge mit Einschluss Schneeräumung/Winterdienst/Tätigkeiten Maschinenring/Landwirtschafliches Nebengewerbe
  • Flottenverträge sowie Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind
  • Nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (Fahrräder, E-Bikes, Segways, Scooter, E-Scooter, Krankenfahrstühle), wenn diese nicht in privater Verwendung stehen
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht hauptsächliche Lenker:in des beantragten Fahrzeuges sind, ausgenommen sind Firmenfahrzeuge1
  • Versicherungsnehmer:innen, die über keine gültige österreichische-, EU- oder internationale Lenkberechtigung verfügen1
  • Versicherungsnehmer:innen, die nicht geschäftsfähig sind1
  • Anträge von im Konkurs befindlichen Antragstellern oder Antragstellerinnen 

1 Ausnahme: Das Fahrzeug muss wegen der körperlichen Beeinträchtigung auf den jeweiligen Versicherungsnehmer oder die jeweilige Versicherungsnehmerin angemeldet werden, um die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu erlangen.


Mobilitäts-Kasko (Vollkasko, Teilkasko)

Folgende Fahrzeuge dürfen als versicherte Objekte einer Mobilitäts-Kasko (Kaskoversicherung) nicht beantragt werden:

  • Fahrzeuge ohne aufrechte Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung 
  • Fahrzeuge, die für motorsportliche Wettkämpfe und die dazu gehörenden Trainingsfahrten genutzt werden 
  • kurzfristige Kaskoversicherungen jeder Art 
  • Dauernder Standort oder Zulassung außerhalb Österreichs
  • Flottenverträge, Dienstreise- und Händlerkasko
  • Fahrzeuge der Hauptgruppen III bis IX

Mobilitäts-Unfallvorsorge

  • Kann nur mit aufrechter Wüstenrot Mobilitäts-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs abgeschlossen werden.
  • Kann ausschließlich für PKW, Kombi, einspurige Kraftfahrzeuge bzw. Wohnmobile bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht sowie nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 2 Punkt 22 der Straßenverkehrsordnung abgeschlossen werden. 
  • Für Firmen-Pkw kann nur die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker abgeschlossen werden, die Mobilitäts-Unfallversicherung für Lenker + Insassen ist ausgeschlossen!
  • Für Kfz zur gewerblichen Personen- (z.B. Taxi) und/oder Güterbeförderung ist eine Mobilitäts-Unfallversicherung ausgeschlossen!

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und/oder sein:e oder ihre Ehe-/Lebenspartner:in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, erstreckt sich der Versicherungsumfang nicht auf die Leistungen „Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“ und „Erweiterter Straf-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich“.
  • Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine juristische Person ist, kann die Rechtsschutzversicherung nicht im Rahmen der Mobilitätsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Abschluss einer separaten Rechtsschutzversicherung erforderlich.
  • Anträge von im Konkurs gewesenen bzw. gerade befindlichen Antragstellern
  • Ersatzanträge zu auf Klage stehenden Verträgen
  • Risiken, die von Wüstenrot oder einer anderen Gesellschaft abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst worden sind
  • Hauptwohnsitz / Risikoobjekte im Ausland

 

Darüber hinaus anfragepflichtige Risiken

Mobilitäts-Haftpflichtversicherung

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen bis 23 Jahre, wenn eine Versicherung für ein Kfz oder Motorrad ab 106 kW (145 PS) beantragt wird 
  • Versicherungsnehmer ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge der Hauptgruppe II in einer Malus-Stufe ab 10 
  • Fahrzeuge ab 450W (612 PS) 
  • Fahrzeuge ab 251 kW (342 PS), deren Erstzulassung vor 2015 liegt 
  • Freizeit- und Fun-Fahrzeuge (z.B. Quads, Trikes u.ä.) 
  • 4-rädrige Leicht-Kfz (Microcar) 
  • Firmenfahrzeuge von Bau- und Reinigungsfirmen 
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug mit aufrechter Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wüstenrot 
  • Anhänger mit mehr als 2 t Gesamtgewicht 
  • gekündigte, abgelehnte oder einvernehmlich gelöste Risken 

Mobilitäts-Kasko (Vollkasko, Teilkasko)

Für die nachstehend angeführten Risiken kann nur nach vorheriger Bestätigung der Annahme des Antrages durch den jeweils zuständigen Abteilungsleiter oder die jeweils zuständige Abteilungsleiterin Deckung gewährt werden:

  • Versicherungsnehmer:innen ab 70 Jahre
  • Fahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 200.000 Euro
  • Firmenfahrzeuge mit einem Eurotax-Listenpreis inkl. Sonderausstattung über 70.000 Euro
  • Wohnmobile und Wohnwagen 

Mobilitäts-Rechtsschutz

  • Bedenklicher Schadenverlauf in Vorverträgen

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzvereinbarung für Leasingfahrzeuge. Im Totalschadenfall wird nicht der Zeitwert, sondern mindestens der Restwert ersetzt.

Grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird („auffallende Sorglosigkeit"). Ist ein kausaler Zusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem eingetretenen Schaden gegeben, wird – ohne den Einschluss dieses Bausteins – grobe Fahrlässigkeit eingewendet und der Schaden wird nicht bezahlt.
Bitte beachten Sie: Auch der Einschluss dieser Zusatzleistung bewahrt nicht vor einer möglichen Leistungsfreiheit des Versicherer gemäß Art. 6 Pkt .2 und 3 der Kaskoversicherungsbedingungen (zB.: bei Alkoholisierung).

Bei einem Versicherungsfall mit Ihrem Fahrzeug (Pkw, Kombi etc.) fallen Sie im Bonus-/Malussystem um drei Stufen in Richtung Malus (dadurch steigt die Prämie in der Mobilitäts-Haftpflicht).

Ein interner Freischaden bedeutet, dass im ersten Schadensfall die bisherige Stufe weiterhin für die Berechnung gilt und Ihre Prämie nicht steigt. Einen internen Freischaden erhalten Sie automatisch bei der Wahl von 20 Mio. Euro Deckungssumme in der Mobiliäts-Haftpflichtversicherung.

Ein zweiter interner Freischaden kann auf Wunsch eingeschlossen werden.

Bitte beachten Sie: Der "interne Freischaden" gilt nur bei Wüstenrot. Falls Sie einen Schaden verursachen, den "internen Freischaden" nutzen und später die Versicherung wechseln sollten, kann es passieren, dass Sie trotzdem im Nachhinein im Bonus-/Malus-System abgestuft werden. 

Für jeden der viel und regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, ist ein Mobilitäts-Rechtsschutz sinnvoll. Denn die Möglichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden, ist für niemanden auszuschließen. Aber auch bei Delikten im Straßenverkehr sowie bei rechtlichen Angelegenheiten rund um dein eigenes Fahrzeug, kann dir ein Mobilitäts-Rechtsschutz weiterhelfen.

   

Zulassung

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenso am 24.12. und 31.12. sowie am Faschingsdienstag und Karfreitag können keine Kennzeichen bei uns abgeholt werden.

Eine Hinterlegung Ihres Kennzeichens können Sie in der Zulassungsstelle Ihres jeweiligen Behördenbezirks beantragen.

Ein Wechselkennzeichen kann problemlos bei Wüstenrot beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne schnell und unbürokratisch weiter. Melden Sie sich dazu telefonisch 057070 821 oder über das Kontaktformular bei unseren Expert:innen. Oder finden Sie ganz einfach einen Wüstenrot Berater:in in Ihrer Nähe.

Nein, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen die Kennzeichen der Reihe nach ausgegeben werden.

Die Zulassung über Wüstenrot ist für Sie mit keinen Extrakosten verbunden.
Für die Zulassung und Kennzeichen fallen die in Österreich üblichen und fixierten Gebühren an:

Zulassungsgebühren und Kostenersatz

  • Zulassungsgebühr 119,80 € (inkl. späterer Änderungen und Abmeldung)
  • Kostenersatz des Versicherers 60,80 € (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)
  • Begutachtungsplakette 2,30 €
  • Verwaltungsabgabe 1,10 € Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Scheckkartenzulassungsschein 28,10 € (inkl. 20 % Mehrwertsteuer)

Entgelt für Kennzeichentafeln

  • EU-Kennzeichentafeln
  • Garnitur, zweiteilig, vordere Tafel/hintere Tafel 23,00 € 
  • Einzeltafel 11,50 € (Kennzeichentafeln nach § 49 Abs. 4 Z. 1 KFG 1967 retroreflektierend; GKT)
  • EU-Kennzeichentafel zweizeilig für Motorräder (MRT) 13,00 € retroreflektierend 
  • Kennzeichentafel für Motorfahrräder (MFT) 8,50 € retroreflektierend

Sollten Sie zur Abholung verhindert sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an die von Ihnen ausgewählte Zulassungsstelle. Wir halten Ihren Antrag einen Tag im Bearbeitungsstatus. Danach verfällt dieser aus Gründen des Datenschutzes und wird gelöscht.

Sie können aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Zulassung für Sie abzuholen. Die bevollmächtigte Person muss dann alle Unterlagen im Original sowie den eigenen Lichtbildausweis mitbringen.

Für eine Zulassung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Fahrzeugdokument ( z.B. Typenschein, Datenauszug, EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), Einzelgenehmigungsbescheid, Übereinstimmungserklärung) alle Seiten!
  • Positives §57a-Prüfgutachten (aktuelles Pickerlgutachten) für Gebrauchtfahrzeuge
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benutzerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen, Gerichtsbeschluss, etc.)
  • Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird

Bei der Abholung der Kennzeichen nehmen Sie bitte alle Dokumente im Original zur Wüstenrot Zulassungsstelle mit.

Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden. Eine Angabe ob Sie ein ein- oder zweizeiliges Kennzeichen benötigen, ist in Ihrem Fahrzeugdokument festgehalten. Wenn nichts in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt ist, können Sie Ihr Kennzeichenformat frei wählen.

Eine Abmeldung Ihres Fahrzeugs (mit Vernichtung der Kennzeichentafeln) können Sie in jeder Zulassungsstelle Ihrer Wahl durchführen. Eine Abmeldung Ihres Fahrzeugs (mit Freihaltung der Kennzeichentafeln für max. 6 Monate) können Sie nur in der Zulassungsstelle durchführen, die für Ihren Behördenbezirk zuständig ist.

Sie können Ihr Kraftfahrzeug in einer Wüstenrot Zulassungsstelle oder einer anderen Zulassungsstelle zulassen. Wichtig ist, dass diese Zulassungsstelle für Ihren Behördenbezirk zuständig ist. 

   

Bestattungsvorsorge

Ja, die Bestattungsvorsorge können Sie auch für Angehörige abschließen.

Ja, die Bestattungsvorsorge können Sie jederzeit kündigen. 

Die Wüstenrot Bestattungsvorsorge stellt sicher, dass Angehörige auf Kapital zugreifen können, um für die Kosten einer Bestattung aufzukommen. Hierfür werden zu Lebzeiten laufend Beiträge einbezahlt.

Im PLUS-Paket der Bestattungsvorsorge kann eine Zweckwidmung für die Bestattung sowie die Grabpflege vereinbart werden.

Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige selbst für die Kosten einer Bestattung aufkommen. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Bestattung auf etwa mindestens € 5.000.

Zu den Vorteilen der Wüstenrot Bestattungsvorsorge zählen:

  • Geld für die Bestattung
  • Option auf Assistance-Leistungen
  • Option einer Zweckwidmung für die Bestattung
  • Option auf Auslandsrückholung

Andere Möglichkeiten der Geldanlage, z.B. das Sparbuch, fallen beim Ableben in der Regel in die Verlassenschaft. Dadurch ist die angesparte Summe bis zur Bestattung nicht verfügbar – bei der Wüstenrot Bestattungsvorsorge können Sie innerhalb von wenigen Tagen nach dem Tod der versicherten Person auf die Versicherungssumme zugreifen und anfallende Kosten begleichen.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater informiert Sie gerne über die Wüstenrot Bestattungsvorsorge.

 

In der Regel wird die Bestattungsvorsorge lebenslang abgeschlossen.

   

FIXkosten-Versicherung

Zum einen können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot für Ihre Kinder abschließen. Zum anderen können Sie Ihre Kinder als Bezugsberechtigte für den eigenen Ablebensfall eintragen lassen.

Ja, Sie können die FIXkosten-Versicherung jederzeit kündigen.

Ein langer Zeitraum zahlt sich aus: Umso früher Sie Geld einzahlen, desto mehr profitieren Sie von Ihrer FIXkosten-Versicherung.

Die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot ist eine Erlebensversicherung und damit eine Unterart der Lebensversicherung.

Die FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot ist eine private Pensionsvorsorge.

Bei einer FIXkosten-Versicherung profitieren Sie u.a. von

  • steuerlichen Vorteilen
  • Schutz im Ablebensfall: rasche und unbürokratische Auszahlung einer Ablebenssumme an die Hinterbliebenen
  • einer lebenslangen Privatpension oder Kapitalauszahlung
  • großer Flexibilität während der Beitragsphase
  • der Möglichkeit zur Kapitalentnahme während der Beitrags- und Pensionsauszahlungsphase

Bei einer FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot können Sie sich sorglos zurücklehnen – es sind keine Risiken zu befürchten.

Bei einer FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot zahlen Sie entweder laufend Beiträge ein oder auf Wunsch auch eine zusätzliche Einmalzahlung. Nach der Ansparzeit wird die Versicherungssumme monatlich ausbezahlt – lebenslang oder auf Wunsch kürzer.

Der monatliche Mindestbeitrag für eine FIXkosten-Versicherung von Wüstenrot liegt bei € 30.

Die staatliche Pension wird von der FIXkosten-Versicherung nicht beeinflusst.

   

MehrWert

Der Vermögensaufbau mit MehrWert lohnt sich bereits ab € 5.000 Euro Einmalzahlung.

MehrWert ist ein Produkt der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die Kundengelder sind ein gesichertes Sondervermögen und somit geschützt.

Nach 5 Jahren gibt es eine einmalige Entnahmemöglichkeit von bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Summe.

MehrWert ist eine klassische Erlebensversicherung mit Einmalerlag, die zur Vermögensbildung dient.

  • kapitalertragssteuer-, einkommenssteuer- und vermögenszuwachssteuerfrei bei einmaliger Kapitalauszahlung (nach derzeitiger Gesetzeslage)
  • jährliche Gewinnbeteiligung möglich
  • einmalig bis zu 25 % Entnahmemöglichkeit nach Ablauf von 5 Jahren
  • lohnt sich schon ab € 5.000 Euro Einmalzahlung
  • überschaubare Laufzeit von 15 Jahren bzw. 10 Jahren für alle über 50

Die Kosten sind im Antrag ersichtlich.

Sie können sich sorglos zurücklehnen – es sind keine Risiken zu befürchten. MehrWert ist ein Produkt der Wüstenrot Versicherungs-AG. Die Kundengelder sind ein gesichertes Sondervermögen.

Sie benötigen für den Abschluss von MehrWert keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.

Bereits mit einem Einmalerlag ab € 5.000 schaffen Sie eine Basis, um sich auch im Alter Wünsche und Träume erfüllen zu können. Dabei profitieren Sie von einer überschaubaren Laufzeit von 15 Jahren bzw. 10 Jahren für alle über 50.

   

morgen&mehr Vorsorge

Sie können aus fünf bewährten Fonds der internationalen Fondsgesellschaft Amundi wählen. Alle Fonds sind nach ökologischen und sozialen Aspekten ausgewählt und mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Bei einer Fondsveranlagung leisten Sie somit einen Beitrag für ein besseres und nachhaltigeres Morgen.

Einmalzuzahlungen sind grundsätzlich immer möglich. Die maximalen späteren Einmalzuzahlungen sind jedoch mit der Höhe der vereinbarten Beitragssumme für den laufenden Beitrag oder des Einmalerlages zu Beginn begrenzt.

Ja, bei laufendem Beitrag können Sie 1x jährlich auf Ihr Erspartes zugreifen. Die Teilentnahme ist bis zu 75 % der Deckungsrückstellung möglich.  
Bei einem Einmalerlag ist eine Teilentnahme einmalig bis zu 25 % möglich. 
Voraussetzung für den Zugriff auf das Ersparte ist, dass zum Zeitpunkt der Teilentnahme die Deckungsrückstellung € 1.500 und der vorzeitig entnommene Geldwert zumindest € 1.000 betragen muss.

Die morgen&mehr Vorsorge ist sehr flexibel. Sie können zwischen drei verschiedenen Anlagestrategien frei wählen. Bei der dynamischen Veranlagung werden 100 % in nachhaltige Fonds veranlagt. Sie profitieren von höheren Ertragschancen, dafür aber auch einem etwas höherem Risiko. Bei der klassischen Veranlagung werden 100 % der Sparsumme im Deckungsstock der Wüstenrot Versicherungs-AG veranlagt. Mit garantierter Erlebenssumme und ganz ohne Risiko. Bei der persönlichen Anlagestrategie wird ein Teil klassisch und ein Teil dynamisch veranlagt. Im Beratungsgespräch können Sie wählen, wie Sie die Aufteilung haben möchten. Sie entscheiden, wie es Ihnen am besten passt. 

Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock bildet im Konkurs eine Sondermasse, aus der die Ansprüche der Versicherten zu begleichen sind. Bei einer Veranlagung im klassischen Deckungsstock kommt ein garantierter Zinssatz zur Anwendung. Für Sie besteht somit kein Verlustrisiko. Die Ertragschancen bei einer Veranlagung im Deckungsstock sind allerdings geringer als bei einer Fondsveranlagung.

Ja, für Ihre zukünftigen Beiträge können Sie die Zusammensetzung der Fonds jederzeit kostenlos ändern lassen. Auch das Shiften der bereits angesparten Beträge in andere Fonds oder den Wüstenrot Deckungsstock ist möglich, jedoch nur 1x pro Kalenderjahr. Ein Shift vom klassischen Deckungsstock in Fonds ist nicht möglich. 

Bei laufender Einzahlung beträgt die Mindestlaufzeit 20 Jahre. Bei Einmalzahlung beträgt die Laufzeit für Personen unter 50 Jahre 15 Jahre und für Personen über 50 Jahre 10 Jahre.

Bei laufender Einzahlung mind. € 80 pro Monat. Bei Einmalzahlung mind. € 5.000.

   

Sofortpension

Jeder Vertrag kann unabhängig abgeschlossen werden.

Sofern die Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, können Sie sich Ihre Sofortpension von Wüstenrot auch vorzeitig auszahlen lassen.

Sofern eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Entnahme möglich. Andere Anpassungen sind nicht vorgesehen.

Die Sofortpension von Wüstenrot ist eine private Pensionsvorsorge.

Im Todesfall ist eine Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen möglich.

Sie benötigen für den Abschluss der Wüstenrot Sofortpension keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Sofortkundenberaterin oder Ihrem Sofortkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.

  • Geldanlage ohne Risiko: Sorgenfrei die Pension genießen dank steuerlicher Vorteile und etwaiger Gewinnbeteiligung.
  • Maßgeschneidert und individuell: Sie entscheiden über die optimale Pensionsvariante – lebenslange Pension oder zeitlich begrenzte Laufzeit.
  • Im Todesfall: Beitragsrückgewähr an Hinterbliebene möglich.
  • Keine Sparzeit: Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag (mindestens € 5.000) ein und erhalten bereits im nächsten Monat Ihre erste private Pension ausbezahlt.
  • Keine Gesundheitsprüfung

Die Wüstenrot Sofortpension ist eine private Pensionsvorsorge mit Einmalzahlung, bei der Sie von steuerlichen Vorteilen und etwaiger Gewinnbeteiligung profitieren. Sie zahlen einmalig einen bestimmten Betrag (mindestens € 5.000) ein und erhalten bereits im nächsten Monat Ihre erste private Pension ausbezahlt. Die Pensionsauszahlung erfolgt meist lebenslang, auf Wunsch auch kürzer.

Die Kosten der Sofortpension finden Sie im Versicherungsantrag.

Die Pensionsauszahlung beginnt am nächsten Monatsersten nach Vertragsbeginn.

   

Sofortschutz:Leben

Jeder Vertrag kann unabhängig abgeschlossen werden.

Der Sofortschutz:Leben eignet sich für all diejenigen, die Hinterbliebene bzw. ein Darlehen absichern möchten. Das Mindestalter für den Abschluss vom Sofortschutz:Leben liegt bei 18 Jahren.

Sofortschutz:Leben von Wüstenrot ist eine Risiko-Ablebensversicherung.

Sämtliche Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme können mit Sofortschutz:Leben beglichen werden.

Sie benötigen für den Abschluss von Sofortschutz:Leben keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.

  • Jeder Beitrag läuft nur in die Risikovorsorge.
  • Optional mit erweiterten Zusatzleistungen:
    • Pflegebaustein: Beim Eintritt einer unvorhergesehenen Pflegebedürftigkeit, erhalten Sie die bei Abschluss vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
    • PLUS-Paket: Sofern Sie schwer erkranken sollten, erhalten Sie eine vorgezogene Zahlung. Bei Verlängerung, Umstieg oder Nachversicherung ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
    • Zusatz: Krebsvorsorge mit frei wählbarer Versicherungssumme.

Die Leistung wird mit den nötigen Unterlagen bei der Wüstenrot Versicherungs-AG angezeigt und diese zahlt nach positiver Prüfung des Falles das Geld sofort aus.

Die Höhe der Beiträge ist individuell, da die Berechnung abhängig ist von Faktoren wie Alter, BMI, Raucherverhalten, Gesundheitszustand und etwaigen Risiken aus Arbeit und Freizeitverhalten. Die Versicherungssumme liegt bei mindestens € 10.000.

Wenn Sie den Sofortschutz:Leben abschließen, können Sie die notwendige, für Sie passende Versicherungssumme wählen und so Ihre Familie vor finanziellen Engpässen bei Ableben und Unfalltod absichern.

   

Überlebensvorsorge

Die Überlebensvorsorge sichert Sie für den Fall einer schweren Erkrankung ab.

Die Wüstenrot Überlebensvorsorge ist eine Er- und Ablebensversicherung, die auch bei schwerer Krankheit leistet.

Sobald eine der Krankheiten, die über die Wüstenrot Überlebensvorsorge abgedeckt sind, bei Ihnen diagnostiziert wird, wird die versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung nach positiver Prüfung des Falles ausbezahlt.

  • Ableben: Hinterbliebene Angehörige werden abgesichert.
  • Schwere Krankheit: Die eigene Absicherung als Versicherungsnehmer:in steht im Fokus.
  • Erleben: Ziel ist die Vermögensbildung der/des Versicherungsnehmer:in.
  • Erleben: eigene Vermögensbildung
  • Ableben: Absicherung hinterbliebener Angehörige
  • Schwere Krankheit: eigene Absicherung

Im schweren Krankheitsfall wird die versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.

Zu den versicherten Krankheiten gehören u.a.:

  • Krebs
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Bypass-Operation der Koronararterien
  • Herzklappenersatz
  • Operation der Aorta
  • Chronisches Nierenversagen
  • Organtransplantation
  • Multiple Sklerose
  • Lähmung
  • Verlust von Gliedmaßen
  • Blindheit
  • Taubheit
  • Verlust der Sprache
  • Alzheimer Krankheit
  • Parkinsonsche Krankheit
  • Schwere Verbrennungen
  • Koma
  • Pflegebedürftigkeit
  • HIV-Infektion erworben im Beruf bzw. durch Bluttransfusion
  • Schwerwiegende Erkrankung durch Zeckenbiss
  • Erleben: Ziel ist die Vermögensbildung der/des Versicherungsnehmer:in.
  • Ableben: Es wird die für den schweren Krankheitsfall versicherte Summe und die angesammelte Gewinnbeteiligung an hinterbliebene Angehörige ausbezahlt.

Die Kosten für die Wüstenrot Überlebensvorsorge sind im Antrag ersichtlich.

Sie benötigen für den Abschluss der Wüstenrot Überlebensvorsorge keine besonderen Unterlagen. Im Beratungsgespräch mit Ihrer Privatkundenberaterin oder Ihrem Privatkundenberater können Sie gemeinsam den Antrag durchgehen und finalisieren.