Gem. §§ 133 Abs. 3 und 135c Abs. 3 VAG 2016 legen Versicherungsunternehmen ab 1.10.2018 standardisierte Produktinformationsblätter (LIPIDs für Lebensversicherung bzw. IPIDs für Nicht-Lebensversicherung) mit den grundlegenden Produktmerkmalen auf. Mit Hilfe der Produktinformationsblätter werden Versicherungsprodukte für Kunden transparenter dargestellt und dienen als Entscheidungshilfe.