Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) finden Sie hier.
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) finden Sie hier.
Die Wüstenrot Bank AG unterliegt den Bestimmungen zur Einlagensicherung und ist Mitglied einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA).
Weitere Informationen können Sie dem Informationsbogen sowie den FAQs entnehmen.
Die Bausparkasse Wüstenrot AG unterliegt den Bestimmungen zur Einlagensicherung und ist Mitglied einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA).
Weitere Informationen könnten Sie dem Informationsbogen sowie den FAQs entnehmen.
Sämtliche Guthaben auf verzinsten und unverzinsten Konten (z.B. Gehalts- und Jugendkonten), Sparbüchern, sonstigen Girokonten, Sparkonten und Guthaben aus Bausparverträgen etc. sind gesichert.
Ja, auch die Bausparkassen sind Mitglieder der gesetzlichen Einlagensicherung. Ihre Einlagen bei der Bausparkasse Wüstenrot AG sind daher ebenfalls gesichert.
Je Einleger und je Kreditinstitut sind Einlagen grundsätzlich bis zum einem Höchstbetrag von 100.000,00 € gesichert.
Nur in Ausnahmefällen erhöht sich dieser Betrag auf 500.000,00 €. Die Voraussetzungen sind in § 12 ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) geregelt.
Die Einlagensicherung gilt immer pro Einleger und pro Kreditinstitut und ist unabhängig davon, über wie viele Konten bzw. einlagensicherungsfähige Produkte dieser beim betroffenen Institut verfügt. Das bedeutet, dass bei mehreren Produkten eines Einlegers bei ein und demselben Kreditinstitut die Einlagensicherung in Höhe von max. 100.00,00 € auch nur einmal zum Tragen kommt.
Die Einlagensicherung gilt pro Einleger und pro Kreditinstitut bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 €. Dies gilt auch für Kreditinstitute, welche derselben Gruppe angehören. Bezogen auf das angeführte Beispiel sind die Einlagen somit sowohl bei der Bausparkasse Wüstenrot AG als auch bei der Wüstenrot Bank AG mit jeweils 100.000,00 € gesichert.
Die Bausparkasse Wüstenrot AG und die Wüstenrot Bank AG sind Mitglieder der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA).
Bei weiteren Fragen zur Einlagensicherung und im Sicherungsfall können Sie sich an die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) wenden. (1010 Wien, Wipplingerstraße 34/4/DG4, Telefon + 43 (1) 533 98 03 - 0, www.einlagensicherung.at)
Außerdem finden Sie das ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) auf unserer Website.