¹Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Preisausschreibens ist die Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft, Alpenstraße 70, 5020 Salzburg. Durch die Teilnahme stimmt der/die Teilnehmer:in den nachstehenden Teilnahmebedingungen zu. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit aufrechtem Wohnsitz in Österreich (ausgenommen sind Mitarbeiterinnen der Wüstenrot Gruppe (BWAG, WVAG, Bank, WTEC) und deren Angehörige). Die von den Teilnehmer:innen gestalteten Video- oder Audiobotschaften mit einer maximalen Dauer von 3 Minuten, Briefbotschaften mit einer maximalen Wortanzahl von 1.000 Wörtern oder Präsentationen, die gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Teilnahmeformular zwischen 5.5.2025 und längstens 01.06.2025 bei der Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft einlangen, nehmen am Preisausschreiben teil. Pro Person ist die Teilnahme am Preisausschreiben nur einmal möglich. Wer einen der drei Preise in Höhe von Euro 7.200.- gewinnt, entscheidet die Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen werden per E-Mail verständigt. Mit Abgabe des Teilnahmeformulars und ihrer Video-, Bild- oder Textbotschaft stimmt der/die Teilnehmer:in der Veröffentlichung des eingereichten Beitrags und der Bekanntgabe des Vor- und Zunamens als Gewinner:in in den Sozialen Medien von Wüstenrot (Facebook, Instagram, LinkedIn sowie deren Homepage & Kundenmagazin) zu. Jedem/Jeder Gewinner:in steht es frei, sich den gewonnenen Betrag zur Gänze oder zum Teil an ein von ihm/ihr bekannt gegebenes Konto überweisen zu lassen oder den gewonnenen Betrag zur Gänze oder zum Teil in einen Bausparvertrag bei der Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft zu veranlagen.
Urheberrecht
Der/Die Teilnehmer:in versichert, an der Video-, Audio-, Briefbotschaft oder Präsentation sämtliche Urheberrechte und Nutzungsrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu berühren. Insbesondere sichert der/die Teilnehmer:in zu, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Sollten Dritte dennoch Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter des Preisausschreibens geltend machen, hat der/die Teilnehmer:in den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme wird dem Veranstalter des Preisausschreibens zeitlich und räumlich uneingeschränkt das Recht eingeräumt, Video-, Audio- und Briefbotschaften oder Präsentationen im Rahmen des Preisausschreibens und im Zusammenhang mit der Berichterstattung darüber mit Namensnennung der Gewinner:innen zu nutzen. Der/Die Teilnehmer:in hat aufgrund der dem Veranstalter eingeräumten Nutzungsrechte keinen Anspruch auf Entgelt oder sonstige Vergütungen.