Häufige Fragen zu der Kassenschließung bei Wüstenrot

Gut zu wissen

Das Kundenverhalten hat sich verändert und das klassische Sparbuch dadurch an Bedeutung verloren. Wüstenrot hat darauf reagiert und die Wüstenrot Bank – eine reine Online-Bank – gegründet. Im Zuge dessen wurde entschieden, alle Kassen am 1.10.2025 zu schließen. 

Alle Kassen schließen am 1.10.2025. 

Bausparkasse Wüstenrot AG
Alpenstraße 70, 5020 Salzburg

+43 57070 100 816

Wüstenrot Filiale Herrengasse
Herrengasse 8, 1010 Wien

+43 57070 324

Wüstenrot Filiale Favoriten
Laxenburger Straße 44-46, 1100 Wien

+43 57070 340 41

Um Wartezeiten zu vermeiden und Ihnen eine optimale Beratung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung. 

Nein.

Nein.

Nein.

Sie haben die Möglichkeit, die Auflösung Ihres Sparbuches bei Ihrer Hausbank zu beauftragen. 

Ja. Nehmen Sie Ihr Wüstenrot Sparbuch und einen aktuellen Lichtbildausweis mit zu Ihrer Hausbank und beantragen Sie einen Sparbucheinzug.

Nein, die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Aktuell sind die täglich fälligen Sparbücher mit 0,125 % pro Jahr verzinst.

Nein.

Bitte rufen Sie in einer der angeführten Filialen an, wir informieren Sie gerne über die weitere Vorgehensweise.

Bausparkasse Wüstenrot AG
Alpenstraße 70, 5020 Salzburg

+43 57070 100 816

Wüstenrot Filiale Herrengasse
Herrengasse 8, 1010 Wien

+43 57070 324

Wüstenrot Filiale Favoriten
Laxenburger Straße 44-46, 1100 Wien

+43 57070 340 41

Eine Auszahlung ist nur mit Losungswort möglich.

Losungswortsparbücher können von der Person, die das Sparbuch hat, mit dem Losungswort aufgelöst werden.
Namenssparbücher können nur vom identifizierten Inhaber, auf dessen Namen das Sparbuch lautet, aufgelöst werden.

Wenn Sie einen Termin in der Filiale vereinbaren, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. 

Wenn Sie einen Termin in der Filiale vereinbaren, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. 

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung bekannt, ob Sie das Geld bar beheben wollen. 

Als Erbe können Sie mit dem Einantwortungsbeschluss und mit dem Sparbuch über das Guthaben verfügen. 

Wenn Sie Ihr Sparbuch auflösen, sollten Sie auch einen bestehenden Dauerauftrag beenden.

Ab 1.10.2025 können Sie auf Ihr Sparbuch kein Bargeld mehr einzahlen oder davon abheben. 
Eine Auszahlung ist nur noch in Form einer Überweisung möglich.