Wüstenrot Firmengebäude in Salzburg

Wüstenrot Wohnungswirtschaft

Wir sind die Wüstenrot Wohnungswirtschaft. Wir sind Wüstenrot.

Die Wüstenrot Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung ist eine auf unbestimmte Zeit errichtete Genossenschaft mit Sitz in Salzburg. Sie bildet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften ein Finanzkonglomerat im Sinne des Finanzkonglomerategesetz – FKG. Die Bausparkasse Wüstenrot AG ist das zusätzlich beaufsichtigte Unternehmen gemäß § 5 (1) Z.2 FKG. 

Gegenstand des Unternehmens der Genossenschaft – im Wesentlichen zwecks Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder – ist:

  • die Förderung des Bausparwesens;
  • der Betrieb einer konzessionierten gemischten Finanzholdinggesellschaft gem. § 7b BWG auf Grund der Einbeziehung der Genossenschaft in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis der Wüstenrot Kreditinstitutsgruppe nach Maßgabe der anzuwendenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen;
  • die Beteiligung an juristischen Personen des Unternehmens-, Genossenschafts- und Vereinsrechtes sowie an Personengesellschaften des Unternehmens- und Zivilrechts und die Errichtung von Privatstiftungen;
  • die Einnahme der Stellung als oberstes Mutterunternehmen der Wüstenrot Kreditinstitutsgruppe und die damit verbundene Vorgabe und Durchsetzung gruppenweiter Konzernstrategien. Zur operativen Umsetzung kann sich die Genossenschaft im Wege der Auslagerung einer Tochtergesellschaft der Wüstenrot Gruppe bedienen;
  • die Information der Mitglieder in wohnungswirtschaftlichen Angelegenheiten, die Beteiligung an der Bausparkasse Wüstenrot AG und die Zurverfügungstellung von deren Leistungspalette;
  • die Unterstützung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen von Genossenschaftern, wobei der Vorstand von Jahr zu Jahr entscheidet, ob und, wenn ja, in welchem Umfang dabei soziale Kriterien berücksichtigt werden können;
  • die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und Wohnungen sowie von anderen Gebäuden, soweit sie mittelbar Wohnzwecken dienen;
  • die Verwaltung der in Ziff. (7) angeführten Gebäude, Wohnungen und Grundstücke;
  • die Ausdehnung des in Ziff. (1) und (5) bis (8) angeführten Zweckgeschäftes auf Nichtmitglieder ist mit der Beschränkung durch den Vorrang der Mitgliederförderung nach §1 Abs. 1 GenG. zulässig.

Vorstand

Generaldirektor Mag. Dr. Stephan Koren

Vorsitzender der Wüstenrot Wohnungswirtschaft

Stellv. Vorsitzender der Wüstenrot Wohnungswirtschaft Herr Mag. Martin Grüll

Mag. Martin Grüll

Stellv. Vorsitzender der Wüstenrot Wohnungswirtschaft

ca. € 17,5 Mio.

  • ca. 2,2 Mio. Einzelgenossenschafter
  • 2 Großgenossenschafter mit gesamt 16.000 Anteilen
  • Privatstiftung Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot mit gesamt 145.000 Anteilen (Vorsitzender: Gouverneur a.D. KR Dr. Klaus Liebscher, Stellvertreter KR Dr. Herbert Walterskirchen und Dr. Werner Zenz, Mitglieder: Jürgen A. Junker, Dr. Peter Cichocki, Dr. Alexander Schall, Mag. Dr. Josef Weissl)
  • Aufsichtsrat der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg.Gen.m.b.H. (Vorsitzender: Dr. Erich Hampel, Stellvertreter: Vorst.-Dir. Mag. Florian Hagenauer und Mag. Birgit Kuras, Mitglieder: Dr. Bruno Ettenauer, Dr. Alexander Schall (Schriftführerin-Stv.), Prof. Dr. Sabine Urnik (Schriftführerin), und Mag. Christoph Raninger)

Eignung des Vorstands und des Aufsichtsrates

Die Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg.Gen.m.b.H. verfügt über eine Fit & Proper-Richtlinie zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie von Inhabern von Schlüsselfunktionen.  

Wüstenrot in Europa

Die Wüstenrot Gruppe ist auch erfolgreich auf den Märkten in der Slowakei, in Kroatien und Ungarn tätig.

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