FAQ zu Sparprodukten

Ihre Bauspar-Kontoauszüge stehen Ihnen bis Ende Februar 2025 zur Verfügung. Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.

Mann sieht auf seine Uhr

Häufige Fragen über Sparprodukte von Wüstenrot

   

FIX Festgeldkonto & FLEX Sparkonto

Nein, dies ist leider nicht möglich. Ein Sparkonto kann nur auf Ihren Namen und auf eigene Rechnung eröffnet werden.

Ja, beim Wüstenrot FIX Festgeldkonto liegt die Mindestveranlagung bei 1.000 €. Für unser flexibles Tagesgeldkonto, das Wüstenrot FLEX Sparkonto, gibt es keine Mindestveranlagung.

Ja, der Sonderzinssatz für das Wüstenrot FLEX Sparkonto gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Derzeit ist der Sonderzinssatz auf 3 Monate befristet.

Sie erhalten mindestens zwei Wochen vor Ablauf der genannten Befristung ein Angebot für einen neuen Sonderzinssatz, welcher wiederum für einen im Angebot angeführten Zeitraum gewährt wird. 

Als bestehende Kundin oder bestehender Kunde haben Sie übrigens keine Nachteile gegenüber Neukund:innen: Kommt es bei Ihrem Wüstenrot FLEX Sparkonto zu einer Anpassung des Zinssatzes oder der Zinsbindung, entsprechen dieser neue Zinssatz oder die neue Zinsbindung automatisch den Konditionen, die wir zu dem Zeitpunkt auch unseren Neukund:innen anbieten.

Das Wüstenrot FLEX Sparkonto hat eine eigene IBAN.
Das Wüstenrot FIX Festgeldkonto verfügt über keine eigene IBAN.

Ja, das ist möglich. Allerdings brauchen Sie für ein Wüstenrot Sparkonto immer ein Referenzkonto. Dies kann ein bestehendes Wüstenrot Girokonto sein oder ein Girokonto im SEPA-Raum. Die erste Zahlung nach Eröffnung des Sparkontos muss vom Referenzkonto auf das Wüstenrot FLEX Sparkonto erfolgen. Jede weitere Zahlung auf das Sparkonto kann von einem beliebigen anderen Girokonto erfolgen. Auszahlungen vom Sparkonto sind ausschließlich über das Referenzkonto möglich.

Ja, damit Sie das Wüstenrot Festgeldkonto FIX nutzen können, benötigen Sie auch ein Wüstenrot FLEX Sparkonto. Falls Sie noch keines haben, werden wir für Sie eines eröffnen.

Ja, bei einem Wüstenrot Sparprodukt (FLEX Sparkonto oder FIX Festgeldkonto) sind zwei Inhaber:innen möglich.

Ja, bei Wüstenrot ist es möglich, mehrere Sparkonten zu führen.

Ja, alle Ihre Konten sowie Kontobewegungen haben Sie im Wüstenrot eBanking jederzeit und überall im Blick. 

Nein, eine direkte Verlängerung ist leider nicht möglich. Wenn Ihr Wüstenrot Festgeldkonto abgelaufen ist, können Sie aber einen neuen Vertrag mit neuer, gewünschter Laufzeit eröffnen. Ihr:e Berater:in hilft Ihnen gern.

Nein, durch das Wüstenrot eBanking entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Das Wüstenrot FLEX Sparkonto und das Wüstenrot FIX Festgeldkonto sind ebenfalls kostenlos.

Ja, alle Ihre Wüstenrot Produkte können Sie in der Wüstenrot App sehen.

Nein, bei Wüstenrot sind Spareinlagen nur in Euro möglich.

Beim Wüstenrot FLEX Sparkonto werden die Zinsen monatlich und bei Schließung des Kontos gutgeschrieben.


Beim Wüstenrot FIX Festgeldkonto werden bei der ausschüttenden Zinsauszahlung die Zinsen jeweils zum Ende des Kalenderjahres bzw. am Ende der vereinbarten Laufzeit Ihrem Wüstenrot FLEX Sparkonto gutgeschrieben.

Vorteil: sofortiger Zugriff auf den Zinsertrag.
Nachteil: Die Zinsen werden nicht mehr zum höheren FIX Zinssatz weiterverzinst. Für sie kommt wieder der vereinbarte FLEX Zinssatz zur Anwendung.

Sollten Sie einen thesaurierende Zinsauszahlung für Ihr Wüstenrot FIX Festgeldkonto gewählt haben, werden die Zinsen Ihrem Wüstenrot FIX Festgeldkonto gutgeschrieben und somit wiederveranlagt.

Vorteil: Die Zinsen werden zum vereinbarten, höheren FIX Zinssatz weiterverzinst.
Nachteil: Kein Zugriff auf den Zinsertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Das Wüstenrot FIX Festgeldkonto hat eine feste Laufzeit, die Sie bei der Eröffnung wählen. Dafür werden Sie mit einem attraktiven Fixzinssatz belohnt.

Das Wüstenrot FLEX Sparkonto ist täglich fällig und ohne Bindung. Das heißt, Sie können laufend einzahlen (und damit ansparen) und jederzeit über Ihr Erspartes verfügen.

Wenn Sie ein Wüstenrot FLEX Sparkonto, das täglich fällig ist, eröffnen, benötigen Sie ein Referenzkonto. Sie benötigen dieses für die Auszahlungen. Dies kann ein bestehendes Wüstenrot Girokonto sein oder ein Girokonto im SEPA Raum. Wir empfehlen als Referenzkonto Ihr Girokonto anzugeben, das Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte nutzen. Falls Sie ein Wüstenrot FIX Festgeldkonto eröffnen, benötigen Sie ein Wüstenrot FLEX Sparkonto. Falls Sie noch kein FLEX Sparkonto besitzen, wird automatisch eines für Sie eröffnet.

Für die Online-Identifikation und -Legitimation brauchen Sie:

  • einen Lichtbildausweis 
  • ein Smartphone oder Tablet mit installierter Wüstenrot App 

Zudem müssen Sie den Kontoantrag für Ihr Wüstenrot FIX Festgeldkonto oder Wüstenrot FLEX Sparkonto unterschreiben und an uns zurückschicken (online).

Alternativ können Sie Ihr Wüstenrot FLEX Sparkonto bzw. Ihr FIX Festgeldkonto auch bei einem Beratungstermin eröffnen.

Dies geht ganz einfach über Ihr bei der Kontoeröffnung angegebenes Referenzkonto. Zahlungen auf Ihr Wüstenrot FLEX Sparkonto können von Ihrem bestehenden Wüstenrot Girokonto oder von einem Girokonto im SEPA-Raum erfolgen. Auszahlungen vom Sparkonto sind ausschließlich über das Referenzkonto möglich. 
Bitte beachten Sie: Für die Einzahlungen auf ein Wüstenrot FIX Festgeldkonto benötigen Sie ein Wüstenrot FLEX Sparkonto. Sollten Sie kein FLEX Sparkonto haben, werden wir automatisch eines für Sie eröffnen.

Der Kontoauszug für das Wüstenrot FLEX Sparkonto wird monatlich in der Postbox bereitgestellt. Für das FIX Festgeldkonto wird im Zuge der Verzinsung eine Zinsbestätigung zur Verfügung gestellt (jeweils am Ende des Kalenderjahres bzw. bei Ablauf).

Sowohl das Wüstenrot FIX Festgeldkonto als auch das FLEX Sparkonto sind für Sie kostenlos. Es gibt keine Kontoführungskosten. 

Sie können ein Wüstenrot FLEX Sparkonto und Wüstenrot FIX Festgeldkonto ganz leicht online beantragen. Falls Sie möchten, können Sie stattdessen einen Beratungstermin vereinbaren, um dann auch Ihre Fragen zu klären. Wir helfen Ihnen gern!

Sie können die Buchungen auf Ihrem Sparkonto jederzeit über das Wüstenrot eBanking einsehen.

Nein. Bitte verwenden Sie keine zusätzliche Scan-App, da diese die Sicherheit gefährden könnte. Nutzen Sie einfach die Kamera Ihres Smartphones, um den QR-Code zu verwenden.

   

Bausparen

Der Abschluss eines Bausparvertrages auf den Namen eines minderjährigen Kindes ist ausschließlich durch einen gesetzlichen Vertreter möglich.

Ja, das können Sie – denn jede natürliche Person, die einen Wohnsitz in Österreich hat und unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen.

Pro Person können natürlich mehrere Bausparverträge abgeschlossen werden. Zu beachten gilt es dabei aber, dass pro Person nur für einen Bausparvertrag die staatliche Prämie in Anspruch genommen werden kann.

Ja, das ist möglich. Für minderjährige Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten dabei folgende Bestimmungen:

  • Personen unter 14 Jahrebenötigen bei Abschluss eines Bausparvertrages die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters
  • Bei Personen über 14 Jahren kann die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters entfallen, wenn die Einzahlungen aus "eigenen Einkünften" des Minderjährigen stammen z.B. bei einer Lehrlingsentschädigung. Ansonsten ist auch hier die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Die KESt-freie Bausparprämie wird jährlich per 31.1. des jeweiligen Folgejahres auf dem Bausparvertrag gutgeschrieben.

Für die Inanspruchnahme der staatlichen Bausparprämie ist die Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer notwendig. Da pro Person nur für einen Bausparvertrag die staatliche Prämie in Anspruch genommen werden kann, kann mittels Sozialversicherungsnummer vom Finanzamt eruiert werden, ob ein Anspruch auf die staatliche Prämie besteht.

Für die Kontoführung Ihres Bausparvertrages wird ein jährlicher Kontoführungsbeitrag verrechnet. Darüber hinaus wird für den jährlichen Versand des Kontoauszuges eine Kontoauszugsgebühr veranschlagt.

Unser Tipp: Bei einer Registrierung für die Wüstenrot eServices, können Sie Ihre Kontoführung online verfolgen und Ihr jährlicher Kontoauszug wird Ihnen digital in Ihrer persönlichen Postbox zugestellt - damit entfällt auch die jährliche Kontoauszugsgebühr! Interesse? Dann kontaktieren Sie dazu am besten gleich Ihren/Ihre persönliche:n Berater:in.

Das Flexible Bausparen und das Flexible Jugendbausparen bieten Ihnen eine 6-jährige Laufzeit. Zudem profitieren Sie sowohl beim Flexiblen Bausparen in der Spar-Variante KLASSIK als auch beim Flexiblen Jugendbausparen von einem besonders attraktiven Startzinssatz in den ersten 6 Monaten und einem flexiblen Zinssatz in den Folgejahren. Sollte das allgemeine Zinsniveau ansteigen, steigt auch die Verzinsung Ihres Bausparers automatisch an. 

Das flexible Bausparen in der Spar-Variante FIXZINS bietet Ihnen fixe Zinsen für die ersten 6 Jahre Laufzeit. 

Ein Bausparvertrag von Wüstenrot bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen. Diese haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Sie erhalten eine staatliche Förderung durch die jährliche KESt-freie Bausparprämie
  • Automatische Anwartschaft auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen
  • Attraktive Zinsen – Sie können zwischen einem fixen oder einem variablen Zinssatz wählen.
  • Sie profitieren von einer sicheren Vorsorge für eine sorgenfreie Zukunft

Ab einer monatlichen Sparleistung von 25 Euro können Sie einen Wüstenrot Bausparvertrag eröffnen und bis  zu 100 Euro monatliche Sparleistung sind maximal bei einem Onlineabschluss möglich.

Wenn Sie darüber hinaus sparen möchten, können Sie sich dazu gerne mit einem/einer persönlichen Berater:in in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die maximal mögliche prämienbegünstigte Sparleistung 1.200 Euro je Kalenderjahr beträgt.

Ihr angespartes Guthaben wird nach Ablauf der 6-jährigen Mindestbindungsfrist nicht automatisch ausbezahlt, ansonsten würden Sie damit deine Anwartschaft auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen verlieren.

Sie entscheiden nach Ablauf der Vertragslaufzeit selbst, ob Ihr angespartes Guthaben ausbezahlt werden soll oder ob Sie Ihr Guthaben für eine Bausparfinanzierung verwenden möchten (z.B. Hausbau, Wohnungskauf, Sanierung, Bildungs- oder Pflegemaßnahmen).

Der Staat unterstützt das Bausparen pro Person und Jahr mit einer Bausparprämie, die sich am allgemeinen Zinsniveauorientiert. Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung beträgt aktuell 1.200 Euro pro Person und Jahr.

Ihr Bausparguthaben kann nach Einhaltung der 6-jährigen gesetzlichen Bindungsfrist frei verwendet werden und ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

Sie benötigen Ihr Guthaben schon vor Ablauf der 6-jährigen Sparzeit und möchten dabei trotzdem nicht auf die staatliche Prämie verzichten?

In diesem Fall ist eine widmungsgemäße Verwendung für einen Wohn-, Bildungs- oder Pflegezweck notwendig. Ein entsprechender Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung kann vom Finanzamt verlangt werden.

   

Bauspar-Kontoauszugsversand

Der Kontoauszugsversand findet jährlich zwischen Anfang Jänner und Mitte Februar statt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Aufgrund der Vielzahl der Kontoauszüge können leider nicht alle Kontoauszüge zum gleichen Zeitpunkt versendet werden. 

Der Kontoauszugsversand findet jedes Jahr zwischen Anfang Jänner und Mitte Februar statt. In diesem Zeitraum sollten auch Sie Ihren jährlichen Kontoauszug von uns erhalten. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Die Bandbreite für die Bausparprämie liegt zwischen 1,5 % und 4 %. 

Für 2024 und 2025 beträgt die Bausparprämie bis zu 18,00 € (1,5 % von 1.200,00 €) pro Person. Nähere Informationen zur Bausparprämie finden Sie auf der letzten Seite des Kontoauszugs.
 
Die Höhe von 18,00 € wird bei einer optimalen Ausnutzung durch eine Jahreszahlung von 1.200,00 € bzw. einem monatlichen Beitrag von 100,00 € erreicht. 

Der „maßgebliche 12-Monats-Euriborsatz“ ist der Durchschnitt der 12–Monats-Euribor-Tagessätze der letzten 3 Bankarbeitstage im November des vorangegangenen Jahres. 

Der Kontobeitrag kann sich jährlich ändern. Die Höhe hängt davon ab, welche Allgemeine Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) für den betreffenden Vertrag gelten. Für das Jahr 2024 gilt für Verträge mit

  • ABB vor Jänner 2013: 8,50 € jährlich bei den Spartarifen bis zum Jahr vor Zuteilung der Vertragssumme bzw. 12,82 € jährlich in allen anderen Fällen
  • ABB ab Jänner 2013: 8,50 € jährlich (wenn die Spar-Rate einmalig oder einmal jährlich geleistet wurde), sonst 9,52 € jährlich bei den Spartarifen bis zum Jahr vor Zuteilung der Vertragssumme bzw. 17,05 € jährlich in allen anderen Fällen
  • ABB ab Jänner 2015: für Darlehensverträge 10,70 € pro Quartal
  • ABB ab Jänner 2021: 9,64 € jährlich (wenn die Spar-Rate einmalig oder einmal jährlich geleistet wurde), sonst 10,81 € jährlich bei den Spartarifen bis zum Jahr vor Zuteilung der Vertragssumme; für Darlehensverträge 14,10 € pro Quartal

Auch der Bausparvertrag ist ein Konto, wie es von anderen Banken angeboten wird. Dieses Konto muss kontinuierlich gewartet und regelmäßig aktualisiert werden. Auf dem Konto werden die Einzahlungen verbucht, Zinsen berechnet sowie gutgeschrieben und Kapitalertragsteuer abgeführt. Bei vielen Konten ist auch die Berechnung und Anforderung der Bausparprämie durchzuführen. Der Kontobeitrag kann mit den Kontoführungskosten bei einem Girokonto verglichen werden. Wobei die Banken Buchungszeilen berechnen und vierteljährlich einen Kontobeitrag anlasten.

Bei uns gibt es keine Buchungszeilengebühren und nur einmal jährlich einen Pauschalbetrag, der die tatsächlich anfallenden Kosten beim Konto sogar nur zu einem Teil abdeckt.

Ab 1.1.2016 wird je Darlehenskonto (mit und ohne Sicherheiten; ausgenommen Überbrückungsdarlehen) quartalsweise ein Kontobeitrag berechnet.

Die Kontoauszugsgebühr für Ansparverträge beträgt für das Jahr 2024 1,20 €.

Für Darlehensverträge wird keine Kontoauszugsgebühr belastet. 

Wenn Sie sich die Kontoauszugsgebühr sparen möchten, registrieren Sie sich für die Wüstenrot eServices. Mit der Wüstenrot Postbox bekommen Sie alle Nachrichten direkt in die App.

Eine Kontoauszugsgebühr wird für die Kosten von Porto, Druck, Kuvertierung und Papier verrechnet.

Wenn Sie sich die Kontoauszugsgebühr sparen möchten, registrieren Sie sich für die Wüstenrot eServices. Mit der PostBox bekommen Sie alle Nachrichten direkt in die App.

Für 2024 beträgt das Stundungsentgelt 80,00 €.

Die Zinsen für Ihr Guthaben erhalten Sie von uns und nicht vom Bundesministerium für Finanzen. Hier fällt die Kapitalertragsteuer an, wie bei jeder anderen verzinsten Sparform auch. Die Bausparprämie erhalten Sie vom Bundesministerium für Finanzen und DAFÜR wird keine Steuer gegenverrechnet. 

Ihr BONUSbausparer hat eine Grundverzinsung und einen Zinsbonus. Für beide Zinserträge wird KESt ausgewiesen.

Zum Steuerausgleich (=Arbeitnehmerveranlagung) ist es nicht mehr erforderlich, einen Kontoauszug oder eine Bestätigung beim Finanzamt vorzulegen.

Änderung der Absetzbarkeit ab 1.1.2016: Einige Sonderausgaben, die bisher steuermindernd geltend gemacht werden konnten, sind nicht mehr absetzbar. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt oder Ihre:n Steuerberater:in, dort erfahren Sie Genaueres. 

Die Sollzinsen werden jeweils zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. im Nachhinein berechnet und dem Schuldsaldo zugeschlagen.

   

BONUSbausparen

Ja, das BONUSbausparen ist ein Einmalerlag mit einer aktuellen Laufzeit von fünf Jahren und kann jederzeit von Ihnen gekündigt werden.

Ja, mit dem BONUSbausparen können Sie auch ein Darlehen für Wohnen, Bildung und Pflege erhalten.

Das Wüstenrot BONUSbausparen ist ein Sparprodukt der Bausparkasse Wüstenrot AG mit einem Einmalerlag ohne staatliche Prämienbegünstigung.

Jedes Sparprodukt der Bausparkasse Wüstenrot AG ermöglicht Ihnen eine Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen. Die Höhe der erforderlichen Eigenmittel für eine Finanzierung mit grundbücherlicher Besicherung hängt von der Finanzierungshöhe ab und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO).

Die Zinsen und Konditionen werden regelmäßig an das Marktumfeld angepasst und sind somit jederzeit marktkonform.

Zu den Vorteilen des BONUSbausparens gehören unter anderem eine dynamische/progressive Zinsentwicklung, eine kurze Laufzeit (5 Jahre), eine einfache Aufbereitung (z.B. durch runden Einzahlungsbetrag) und Sicherheit (durch Auszahlungs- und Ertrags-Garantie).

Mit dem Wüstenrot BONUSbausparen können Sie Ihr Erspartes sicher und ertragreich veranlagen. Das Wüstenrot BONUSbausparen hat eine 5-jährige Laufzeit (Sparzeit) mit einem fixen Bonus. Die Einmalzahlung ist in der Höhe von mind. € 1.000 bis max. € 120.000 möglich. 

Das BONUSbausparen eignet sich auch, um eine gute Grundlage für eine spätere Finanzierung zu schaffen. 

Die Zinsen und Konditionen werden regelmäßig an das Marktumfeld angepasst und sind somit jederzeit marktkonform.

Momentan beträgt die Bindungsfrist beim BONUSbausparen von Wüstenrot fünf Jahre.

   

PflegeBausparen

Ja, Sie können das Pflegebausparen auch für andere Zwecke verwenden, wie z.B. als Altersvorsorge. 

Das PflegeBausparen ist die Kombination einer Sparform und eines Sparprodukts der Bausparkasse Wüstenrot AG. Das PflegeBausparen für Pflegemaßnahmen oder Pflegebedarf bietet eine fixe Grundverzinsung, die Wüstenrot-Prämie sowie die KESt-freie staatliche Bausparprämie. 

Das PflegeBausparen bringt eine garantierte Grundverzinsung inkl. Wüstenrot Prämie, welche mit und ohne KESt-freie Bausparprämie möglich ist, eine optimale Sparzeit und keine Gesundheitsprüfung.

Mit dem PflegeBausparen bauen Sie rechtzeitig Geldmittel für einen plötzlichen Pflegebedarf auf, wie z.B. Hilfe für den Haushalt, eine barrierefreie Wohnung, ein rollstuhlfähiges Fahrzeug oder einen kostspieligen Garagenplatz.